Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Langjährige Haftstrafen für die Tötung der Kinder wird gefordert
Plädoyers im Prozess gegen Mutter: Staatsanwalt und Verteidiger gehen von verminderter Schuldfähigkeit aus – Urteil fällt am Freitag
OBERSTADION - Im Verfahren vor dem Ulmer Landgericht gegen die 36-Jährige Mutter, die einräumt, Ende April ihre beiden Kinder in Oberstadion getötet zu haben, sind am Dienstagvormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung beantragt maximal zehn Jahre.
Staatsanwalt Werner Doster geht laut einer Pressemitteilung des Gerichts von einer Strafbarkeit der Angeklagten wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen aus. Trotz bestehender Zweifel könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einem schweren suizidalen Syndrom litt und deswegen ihre Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Zu dieser Überzeugung war der psychiatrische Gutachter in seiner Stellungnahme gelangt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe komme deswegen nicht in Betracht, erklärte der Staatsanwalt. Er beantragte abschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren. Für die Tötung jedes Kindes sei je eine Freiheitsstrafe von elf Jahren tat- und schuldangemessen.
Die Nebenklagevertreterin schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung ging ebenfalls davon aus, dass die Angeklagte unter einer schweren suizidalen Depression litt und sich ihre Gedanken am Tatwochenende aus der Depression heraus soweit eingeengt hatten, dass sie für sich keinen anderen Ausweg sah, als sich selbst und ihre Kinder zu töten. In rechtlicher Hinsicht sieht Verteidiger Thorsten Storp die Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke als nicht erfüllt und geht von einer Strafbarkeit wegen Totschlags aus. Er beantragte, unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten, Einzelstrafen von je sieben Jahren und eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über zehn Jahren zu verhängen.
Das Urteil des Gerichts unter dem Vorsitz von Wolfgang Tresenreiter soll am kommenden Freitag fallen.