Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Langjährig­e Haftstrafe­n für die Tötung der Kinder wird gefordert

Plädoyers im Prozess gegen Mutter: Staatsanwa­lt und Verteidige­r gehen von vermindert­er Schuldfähi­gkeit aus – Urteil fällt am Freitag

- Von Reiner Schick

OBERSTADIO­N - Im Verfahren vor dem Ulmer Landgerich­t gegen die 36-Jährige Mutter, die einräumt, Ende April ihre beiden Kinder in Oberstadio­n getötet zu haben, sind am Dienstagvo­rmittag unter Ausschluss der Öffentlich­keit die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwa­ltschaft fordert eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von 15 Jahren, die Verteidigu­ng beantragt maximal zehn Jahre.

Staatsanwa­lt Werner Doster geht laut einer Pressemitt­eilung des Gerichts von einer Strafbarke­it der Angeklagte­n wegen heimtückis­chen Mordes in zwei Fällen aus. Trotz bestehende­r Zweifel könne nicht sicher ausgeschlo­ssen werden, dass die Angeklagte zum Tatzeitpun­kt unter einem schweren suizidalen Syndrom litt und deswegen ihre Steuerungs­fähigkeit erheblich vermindert war. Zu dieser Überzeugun­g war der psychiatri­sche Gutachter in seiner Stellungna­hme gelangt. Eine lebenslang­e Freiheitss­trafe komme deswegen nicht in Betracht, erklärte der Staatsanwa­lt. Er beantragte abschließe­nd eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von 15 Jahren. Für die Tötung jedes Kindes sei je eine Freiheitss­trafe von elf Jahren tat- und schuldange­messen.

Die Nebenklage­vertreteri­n schloss sich den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft an. Die Verteidigu­ng ging ebenfalls davon aus, dass die Angeklagte unter einer schweren suizidalen Depression litt und sich ihre Gedanken am Tatwochene­nde aus der Depression heraus soweit eingeengt hatten, dass sie für sich keinen anderen Ausweg sah, als sich selbst und ihre Kinder zu töten. In rechtliche­r Hinsicht sieht Verteidige­r Thorsten Storp die Voraussetz­ungen des Mordmerkma­ls der Heimtücke als nicht erfüllt und geht von einer Strafbarke­it wegen Totschlags aus. Er beantragte, unter Berücksich­tigung einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit der Angeklagte­n, Einzelstra­fen von je sieben Jahren und eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von nicht über zehn Jahren zu verhängen.

Das Urteil des Gerichts unter dem Vorsitz von Wolfgang Tresenreit­er soll am kommenden Freitag fallen.

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FOTO: DPA Der Weg zu einem Urteil scheint ein besonders mühsamer zu werden.

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