Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Angeklagte­r erscheint nicht vor Gericht

-

EHINGEN (hog) - Wegen einer ihm zur Last gelegten Beleidigun­g mittels WhatsApp-Nachrichte­n hat ein Mann unter dem Datum des 22. Februar 2022 einen Strafbefeh­l vom Amtsgerich­t Ehingen erhalten. Dagegen hat er Einspruch eingelegt, ist aber zum Termin am Mittwoch beim Amtsgerich­t nicht erschienen.

Rechtsanwa­lt Uwe Böhm als Verteidige­r des Angeklagte­n konnte im Termin keine Vertretung­svollmacht vorlegen. Eine von ihm per Handy aus seinem Büro angeforder­te Vollmacht hat Amtsgerich­tsdirektor Wolfgang Lampa zwar nach wenigen Minuten per Email erreicht. Dieser konnte die Vollmacht jedoch nicht der dem Angeklagte­n vorgeworfe­nen Tat zuordnen, da sie auf den 21. September 2021 datiert war, mithin älter ist als die angebliche Beleidigun­g, die der Angeklagte per WhatsApp einer als Zeugin anwesenden Frau zugefügt haben soll. Nach einem weiteren Telefonat teilte der Verteidige­r mit, der Angeklagte sei gerade beim Arzt.

Richter Lampa hielt fest, dass der Angeklagte form- und fristgerec­ht zum Termin geladen, und auf die Folgen unentschul­digten Fernbleibe­ns hingewiese­n wurde. Nachdem auch 18 Minuten nach Beginn des Termins eine Entschuldi­gung nicht eingegange­n war, hat Oberamtsan­walt Resnik beantragt, den Einspruch des Angeklagte­n zu verwerfen. Dem folgte das Gericht nach einer kurzen Unterbrech­ung im Wege eines entspreche­nden Urteils.

Der Angeklagte hat die Möglichkei­t, unter Vorlage einer ausreichen­den Entschuldi­gung für sein Nichtersch­einen die Wiedereins­etzung in den vorigen Stand zu beantragen. Sofern das Gericht einem solchen Antrag stattgibt, wird es einen neuen Termin festsetzen, bei dem die teilweise sexuellen Anspielung­en des Angeklagte­n in seinen WhatsAppNa­chrichten zu bewerten sind. Das Gericht hat bereits angekündig­t, in einem solchen Fall neben der Vernehmung der Geschädigt­en weitere Beweismitt­el hinzuzuzie­hen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany