Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
EHINGEN (hog) - Wegen einer ihm zur Last gelegten Beleidigung mittels WhatsApp-Nachrichten hat ein Mann unter dem Datum des 22. Februar 2022 einen Strafbefehl vom Amtsgericht Ehingen erhalten. Dagegen hat er Einspruch eingelegt, ist aber zum Termin am Mittwoch beim Amtsgericht nicht erschienen.
Rechtsanwalt Uwe Böhm als Verteidiger des Angeklagten konnte im Termin keine Vertretungsvollmacht vorlegen. Eine von ihm per Handy aus seinem Büro angeforderte Vollmacht hat Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lampa zwar nach wenigen Minuten per Email erreicht. Dieser konnte die Vollmacht jedoch nicht der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat zuordnen, da sie auf den 21. September 2021 datiert war, mithin älter ist als die angebliche Beleidigung, die der Angeklagte per WhatsApp einer als Zeugin anwesenden Frau zugefügt haben soll. Nach einem weiteren Telefonat teilte der Verteidiger mit, der Angeklagte sei gerade beim Arzt.
Richter Lampa hielt fest, dass der Angeklagte form- und fristgerecht zum Termin geladen, und auf die Folgen unentschuldigten Fernbleibens hingewiesen wurde. Nachdem auch 18 Minuten nach Beginn des Termins eine Entschuldigung nicht eingegangen war, hat Oberamtsanwalt Resnik beantragt, den Einspruch des Angeklagten zu verwerfen. Dem folgte das Gericht nach einer kurzen Unterbrechung im Wege eines entsprechenden Urteils.
Der Angeklagte hat die Möglichkeit, unter Vorlage einer ausreichenden Entschuldigung für sein Nichterscheinen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Sofern das Gericht einem solchen Antrag stattgibt, wird es einen neuen Termin festsetzen, bei dem die teilweise sexuellen Anspielungen des Angeklagten in seinen WhatsAppNachrichten zu bewerten sind. Das Gericht hat bereits angekündigt, in einem solchen Fall neben der Vernehmung der Geschädigten weitere Beweismittel hinzuzuziehen.