Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Investoren mit Anfragen für PV-Anlagen müssen warten
Nach einem Antrag in der Ratssitzung müssen die Entscheidungshilfen nun noch einmal neu besprochen werden
BLAUBEUREN - Das Thema erneuerbare Energien hat jetzt gerade mit der Energiekrise wieder stark an Bedeutung gewonnen. Jüngst ging es auch darum in der Stadtratssitzung in Blaubeuren: Insgesamt elf Anfragen hinsichtlich Erweiterungen und neuen PV-Anlagen waren dabei Diskussionsgrundlage.
Im Blaubeurer Stadtgebiet sind derzeit bereits vier Freiflächen-PVAnlagen in Betrieb, wie Matthias Haumann im Sachvortrag erläuterte. Diese erbringen laut Netze BW eine Gesamtleistung von 7,64 mWp und erstrecken sich auf einer Fläche von ungefähr 18,15 Hektar. Zudem sind fünf weitere PV-Anlagen in Planung: In Gerhausen entsteht eine 2,8 Hektar große Anlage sowie bei der Michelreibershalde und Gänslach mit 4,5 Hektar, in Pappelau entstehen Anlagen auf dem Hühnerberg, ein Solarpark, und in Seißen entsteht bei der Fuhrwerkstraße eine Anlage.
Um bei den vielen Anfragen eine Entschiedungshilfe zu haben, wurde diese im März beschlossen und beinhaltet verschiedene Punkte, die bei Plänen erfüllt sein müssen. So muss die Zerschneidung des Landschaftsbildes vermieden werden, vorbelastete Flächen beispielsweise entlang von Straßen oder bestehenden baulichen Anlagen sollen vorrangig behandelt werden, es dürfen keine Flächen, die von Natur- und Artenschutz von Bedeutung sind, in Betracht gezogen werden, Projekte mit Bürgerbeteiligung, von Erstbetreibern sowie auf kommunalen Flächen müssen vorrangig berücksichtigt werden und die Verknappung von hochwertigen landwirtschaftlichen Produktionsflächen müssen ebenfalls vermieden werden. Zudem wurde festgelegt, dass die zukünftigen Bebauungspläne auf 30 Jahre befristet sind und eine Rückbauverpflichtung enthalten. Anhand dieser Kriterien erläuterte Matthias Haumann den Ratsmitgliedern die verschiedenen Anfragen und erläuterte die Empfehlungen der Verwaltung dazu.
Erweiterung PV-Anlage „Hessensträßchen“, Gemarkung Asch: Hier ging es um eine Erweiterung auf einer städtischen Fläche mit einer Größe von 0,53 Hektar. Da bereits eine Sonderbaufläche ausgewiesen ist, sei das an dieser Stelle sinnvoll. Da jedoch die Umsetzung der Bepflanzung an der Bestandsanlage noch nicht fertiggestellt ist, soll diese Anfrage auf die Warteliste verschoben werden.
Attenlauer Spitz, Gemarkung Asch: Der Investor plant hier eine Anlage auf einer städtischen Fläche sowie auf eigener Fläche. Da die eigene Fläche laut der Vergabekriterien keinen Vorrang hat, wurde hier um eine Umplanung gebeten. Da diese nicht erfolgt sei, empfiehlt die Verwaltung hier eine Ablehnung.
Attenlauer Spitz, Gemarkung Asch: Der Investor plant nach einer Umplanung eine Anlage innerhalb der Vorrangfläsche. Zum einen befinde sich die neue Anlage direkt neben der Bestandsanlage „Hessensträßchen“und zum anderen sei das Konzept, bei dem Wildblumen und Wildkräuter für einen angrenzendne Jahrzehnte alten Bienenstock zu Gute kommen, ein sehr positiver Nebeneffekt. Hier empfahl die Verwaltung die Unterstützung.
Kreuzäcker, Gemarkung Sonderbuch: Die Anlage wurde auf ungefähr 3,4 Hektar verkleinert, da es einen ungefähr 300 Meter entfernten Netzverknüpfungspunkt im Brechhausweg gibt, der nicht mehr Energie aufnehmen kann. Die Fläche befindet sich zudem auf einer Vorrangfläche. Ebenfalls geplant ist eine üppige Ausgleichsfläche mit einer Blühfläche. Falls diese misslingen sollte, ist eine Beweidung geplant. Zudem strebt der Investor eine Bürgerbeteiligung
als Nachrangdarlehen an. Die Verwaltung empfiehlt hierfür die Unterstützung.
Solarpark Beiningen, Gemarkung Beiningen: Bisher besteht nur eine Projektidee, die der Ortschaftsrat Beiningen der Verwaltung dieses Jahr vorgestellt hat. Dabei geht es um die Verpachtung städtischer Flächen an mögliche Investoren. Die grundsätzlich vom Ortschaftsrat gewünschte Cluster-Bildung könnte hier verwirklicht werden. Hier empfahl die Verwaltung, den Antrag auf die Warteliste zu schieben.
Birkhecke, Gemarkung Beiningen: Die Fläche befindet sich in der Vorrangfläche. Der Investor betreibt eine Biogasanlage im Alb-DonauKreis und hat für das Betreiben der geplanten Anlage ein mittelständisches Unternehmen aus BadenWürttemberg gewählt. Nach der Installation der Anlage solle die Fläche extensiv als Grünland genutzt werden. Der Antrag solle auf die Warteliste gesetzt werden.
Hinterer Ösch, Gemarkung Pappelau: Der Investor hat sich einen Betreiber ausgewählt, der schon ein Bebauungsplanverfahren in der näheren Umgebung eingeleitet hat. Die geplante Anlage befindet sich innerhalb der Vorrangfläche. Als besonderes Merkmal lasse sich hervorheben, dass der Betreiber sich zum Thema Bürgerbeteiligung Gedanken gemacht hat. Denkbar sind zum Beispiel verzinste Sparbriefe oder die Hilfestellung zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Die bestehende Grünlandfläche soll erhalten bleiben. Die Verwaltung schlägt hier vor, den Antrag auf die Warteliste zu verschieben.
Gleißenburg, Gemarkung Beiningen: Die Investorengemeinschaft wird Betreiber sein, da eine angrenzende Biogasanlage besteht. Die geplante Anlage befindet sich innerhalb von Vorrangflächen. Die geplante Anlage schließt direkt an eine bestehende Trafostation an, demnach müssten keine längeren Leitungswege hergestellt werden. Nach der Installation der Anlage soll die Fläche extensiv als Grünland genutzt werden. Dieser Vorschlag soll weiter auf die Warteliste geschoben werden.
Gleißenburg, Gemarkung Blaubeuren: Die geplante Anlage befindet sich auf der Gemarkung Blaubeuren und es bestehen keine Vorrangflächen. Jedoch befindet sie sich am Rande der Pufferzone des UNESCOWelterbes. Nach eigener Aussage wurde eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit aber schon abgefragt und mit positivem Feedback beantwortet. Für die Zusammenarbeit hat sich der Investor einen kleinen regionalen Betreiber ausgesucht. Der Investor selbst ist zertifizierter Biolandwirt und möchte einen Teil der Anlage als Rinderweide nutzen. Viele Aspekte, die dem Blaubeurer Gemeinderat bei der Umsetzung wichtig sind, sind in dem Konzept enthalten, wie Matthias Haumann erläutert. Auch bei dieser Anfrage empfiehlt die Verwaltungg das weiterschieben auf die Warteliste.
Wiedengrund, Gemarkung Asch: Die geplante Anlage liegt außerhalb der Vorrangfläche des Ascher Ortschaftsrates. Sie grenzt punktuell unmittelbar am Wohngebiet Kolberweg und liegt nahe entlang der Landstraße L1236. Der gesetzliche Mindestabstand zwischen PV-Paneel und Wohnhaus beträgt 50 Meter. Es ist davon auszugehen, dass jener eingehalten wird. Hier schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf die Warteliste zu setzen.
Eseläcker, Gemarkung Seißen: Die geplante Anlage liegt außerhalb der Vorrangfläche des Seißener Ortschaftsrates. Dies wäre ein Fläche von ungefähr 7,7 Hektar auf der laut Betreiber die Anlage ungefähr zehn mWp leisten könnte. Die Flurstücke 1547 und 1558 von vier Hektar könnten noch hinzugenommen werden, jedoch gibt es noch keine abschließenden Gespräche mit den Eigentümern.
Die Flächen sind nach der Fertigstellung als Magerwiesen und Weideflächen für Schafe geplant. Bürgerbeteiligungen seien ebenfalls vorgesehen. Einen Netzverknüpfungspunkt ist bereits auf der Gemarkung Weiler gesichert. Hier schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf die Warteliste zu setzen.
Bei der Abstimmung kam dann jedoch alles anders: Rainer Federle (Freie Wähler) brachte hier im Namen seiner Fraktion einen Antrag auf Vertagung ein, da die Entscheidungshilfen hinsichtlich Anfragen neu beraten werden müssten. Diese seien jedoch dieses Jahr erst beschlossen worden wies Bürgermeister Jörg Seibold hin. Christel Seppelfeld (SPD) schlug in den Aussprachen nach der Unterbrechung, in der sich die Fraktionsmitglieder besprechen konnten, vor, den Tagesordnungspunkt bis zum 15. November abzusetzen.
In dieser Zeit könnten sich die Ratsmitglieder noch einmal intensiv zu den Entscheidungshilfen beraten. Einstimmig wurde dem Antrag auf eine Vertagung zugestimmt.