Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verpachtun­g des Jagdbogens Laichingen I

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(sz) - Aufgrund des Ablaufs des Pachtvertr­ages für den Jagdbogen Laichingen I zum 31. März diesen Jahres hat der Gemeindera­t im Rahmen der von der Versammlun­g der Jagdgenoss­en übertragen­en Zuständigk­eit der Verwaltung der Jagdgenoss­enschaft beschlosse­n, den Jagdbogen öffentlich auszuschre­iben (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete). Die Pachtdauer beträgt für das Jagdrevier Laichingen I rund acht Jahre bis zum 31. März 2031, um einen Gleichlauf mit den übrigen Pachtvertr­ägen der Jagdgenoss­enschaft Laichingen, deren Neuverpach­tung im Jahr 2025 geplant ist, zu erreichen. Pachtinter­essenten werden aufgeforde­rt, schriftlic­he Angebote gemäß den Bestimmung­en des Jagd- und Wildtierma­nagementge­setzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenoss­enschaft Laichingen abzugeben. Der Jagdbogen ha eine bejagbare Fläche (Nettojagdf läche) von rund 400 Hektar. Mehr Informatio­nen finden Interessie­rte auf der Homepage der Stadt. Der Gemeindera­t hat den Bürgermeis­ter mit der Auswahl des Jagdpächte­rs und dem Abschluss des Jagdpachtv­ertrags für den Jagdbogen beauftragt. Schriftlic­he Bewerbunge­n mit dem Nachweis der Jagdpachtf­ähigkeit und der vollständi­gen Adresse können bis einschließ­lich Freitag, 16. Juni, 12 Uhr bei der Stadtverwa­ltung Laichingen (Bahnhofstr­aße 26, 89150 Laichingen) in einem verschloss­enen Umschlag mit der Kennzeichn­ung „Jagdverpac­htung“eingereich­t werden. Bewerber, die keinen Wohnsitz in Laichingen haben, müssen einen Ansprechpa­rtner vor Ort mit gültigem Jagdschein benennen. Nähere Auskünfte zum Jagdrevier und den Pachtbedin­gungen erhalten Interessie­rte bei der Stadtverwa­ltung, Telefon 07333/8564 oder der E-Mail: nstrohm@laichingen.de

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