Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Auf B 28 gilt nach tödlichem Raser-Unfall bald ein Tempolimit
Zuletzt starb hier eine 69-Jährige – Warum im weiteren Verlauf weiterhin gerast werden darf
- Nach mehreren schweren Unfällen auf der Bundesstraße 28 zwischen Neu-Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten, teils mit tödlichen Folgen, soll auf einem Abschnitt der Straße nun ein Tempolimit gelten. Das teilte Sandra Lützel, Sprecherin der Stadt Neu-Ulm, der „Schwäbischen Zeitung“mit.
Bislang konnten Verkehrsteilnehmer, die etwas mehr als zehn Kilometer der B 28 zwischen NeuUlm und Hittistetten auf der Überholspur zurücklegen, es durfte nach Herzenslust gerast werden. Grund: Die vierspurige Straße ist einer Autobahn gleichgestellt, auch was das Tempo angeht. Verantwortlich dafür ist unter anderem die durchgezogene Mittelleitplanke.
Damit ist es bald vorbei – jedoch nur im Bereich zwischen Ulm/Neu-Ulm und dem Verf lechtungsbereich der B 28/B 30. Noch in diesem Monat soll für diesen maximal Tempo 100 angeordnet werden. Dies sei, so Lützel, am Dienstag von der Verkehrsbehörde beschlossen worden. Hintergrund, dass Autofahrer dort nun ausgebremst werden: ein schwerer Unfall, der sich im April im „Verflechtungsbereich“von B 28 und B 30 ereignet hatte. Ein Maserati-Fahrer raste eine 69-jährige Frau in den Tod.
Sein Sportwagen rammte ihren Kleinwagen, er selbst konnte seiner Luxuskarosse nach dem Unfall mehr oder weniger unverletzt entsteigen.
Dass nur ein relativ kurzer Abschnitt der B 28 zwischen Ulm/ Neu-Ulm und Hittistetten beschränkt werden soll und im übrigen Bereich weiterhin gerast werden kann, dürfte für Unverständnis sorgen. Es gibt nicht wenige Stimmen, die ein Tempolimit bis zum Autobahndreieck fordern. So Vertreter der Grünen Jugend Ulm/Neu-Ulm und der Jusos NeuUlm.
„Die unbegrenzte Fahrtgeschwindigkeit wird regelmäßig zum Verhängnis und verursacht tragische Unfälle“, erklärten diese. Deshalb müsse ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf dem gesamtem Streckenabschnitt bis zum Autobahndreieck gelten.
Die Partei-Nachwuchsorganisationen begründen ihre Forderung damit, dass sich dort auf der B 28 in den zurückliegenden Jahren „gleich mehrere tödliche Unfälle“ereignet haben. Erst Ende Oktober starb auf der Strecke ein junger Mann, weil sein Auto von einem hochmotorisierten Wagen eines alkoholisierten Fahrers gerammt wurde.
Lützel begründet die „begrenzte Begrenzung“damit, dass sich aktuell nur diese „nach den Rechtsvorschriften“begründen lasse. Sie verweist darauf, dass einige der zurückliegenden schweren Unfälle nicht wegen Rasens, sondern Alkohol am Steuer verursacht worden seien. Jedoch habe sich auch die eingesetzte Unfallkommission für eine Ausweitung des Tempolimits bis Hittistetten stark gemacht. Letztlich erfolglos. Mit Blick auf zukünftige schwere Unfälle auf der B 28 im Bereich, in dem weiter gerast werden darf, sagt Lützel: „So tragisch das klingt, erst nach Unfällen kommt die Unfallkommission ins Spiel und hat dann einen größeren Spielraum.“Klingt vor allem nach: Erst muss etwas passieren, und dann wird gehandelt.