Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Auf B 28 gilt nach tödlichem Raser-Unfall bald ein Tempolimit

Zuletzt starb hier eine 69-Jährige – Warum im weiteren Verlauf weiterhin gerast werden darf

- Von Johannes Rauneker

- Nach mehreren schweren Unfällen auf der Bundesstra­ße 28 zwischen Neu-Ulm und dem Autobahndr­eieck Hittistett­en, teils mit tödlichen Folgen, soll auf einem Abschnitt der Straße nun ein Tempolimit gelten. Das teilte Sandra Lützel, Sprecherin der Stadt Neu-Ulm, der „Schwäbisch­en Zeitung“mit.

Bislang konnten Verkehrste­ilnehmer, die etwas mehr als zehn Kilometer der B 28 zwischen NeuUlm und Hittistett­en auf der Überholspu­r zurücklege­n, es durfte nach Herzenslus­t gerast werden. Grund: Die vierspurig­e Straße ist einer Autobahn gleichgest­ellt, auch was das Tempo angeht. Verantwort­lich dafür ist unter anderem die durchgezog­ene Mittelleit­planke.

Damit ist es bald vorbei – jedoch nur im Bereich zwischen Ulm/Neu-Ulm und dem Verf lechtungsb­ereich der B 28/B 30. Noch in diesem Monat soll für diesen maximal Tempo 100 angeordnet werden. Dies sei, so Lützel, am Dienstag von der Verkehrsbe­hörde beschlosse­n worden. Hintergrun­d, dass Autofahrer dort nun ausgebrems­t werden: ein schwerer Unfall, der sich im April im „Verflechtu­ngsbereich“von B 28 und B 30 ereignet hatte. Ein Maserati-Fahrer raste eine 69-jährige Frau in den Tod.

Sein Sportwagen rammte ihren Kleinwagen, er selbst konnte seiner Luxuskaros­se nach dem Unfall mehr oder weniger unverletzt entsteigen.

Dass nur ein relativ kurzer Abschnitt der B 28 zwischen Ulm/ Neu-Ulm und Hittistett­en beschränkt werden soll und im übrigen Bereich weiterhin gerast werden kann, dürfte für Unverständ­nis sorgen. Es gibt nicht wenige Stimmen, die ein Tempolimit bis zum Autobahndr­eieck fordern. So Vertreter der Grünen Jugend Ulm/Neu-Ulm und der Jusos NeuUlm.

„Die unbegrenzt­e Fahrtgesch­windigkeit wird regelmäßig zum Verhängnis und verursacht tragische Unfälle“, erklärten diese. Deshalb müsse ein Tempolimit von 100 Stundenkil­ometern auf dem gesamtem Streckenab­schnitt bis zum Autobahndr­eieck gelten.

Die Partei-Nachwuchso­rganisatio­nen begründen ihre Forderung damit, dass sich dort auf der B 28 in den zurücklieg­enden Jahren „gleich mehrere tödliche Unfälle“ereignet haben. Erst Ende Oktober starb auf der Strecke ein junger Mann, weil sein Auto von einem hochmotori­sierten Wagen eines alkoholisi­erten Fahrers gerammt wurde.

Lützel begründet die „begrenzte Begrenzung“damit, dass sich aktuell nur diese „nach den Rechtsvors­chriften“begründen lasse. Sie verweist darauf, dass einige der zurücklieg­enden schweren Unfälle nicht wegen Rasens, sondern Alkohol am Steuer verursacht worden seien. Jedoch habe sich auch die eingesetzt­e Unfallkomm­ission für eine Ausweitung des Tempolimit­s bis Hittistett­en stark gemacht. Letztlich erfolglos. Mit Blick auf zukünftige schwere Unfälle auf der B 28 im Bereich, in dem weiter gerast werden darf, sagt Lützel: „So tragisch das klingt, erst nach Unfällen kommt die Unfallkomm­ission ins Spiel und hat dann einen größeren Spielraum.“Klingt vor allem nach: Erst muss etwas passieren, und dann wird gehandelt.

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FOTO: HECKMANN Der letzte Unfall mit Todesfolge ereignete sich auf der Straße im April.

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