Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kartellamt will Verfahren gegen Facebook 2017 abschließen
Von 2020 an werden gravierende Verstöße in ein Wettbewerbsregister eingetragen
BONN (dpa) - Das Bundeskartellamt will sein Verfahren gegen Facebook zügig abschließen. „Wir hoffen noch in diesem Jahr auf Ergebnisse“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch bei der Jahres-Pressekonferenz in Bonn. Die Behörde prüft seit Frühjahr 2016, ob Facebook eine marktbeherrschende Position missbraucht, um an Daten der Nutzer zu kommen.
Onlinegeschäft zentrales Thema
Das jahrelange Verfahren der EUKommission gegen Google bezeichnete Mundt als „Leuchtturm“für die Arbeit der Wettbewerbsbehörden in der Internetwirtschaft. Die Kommission hatte am Dienstag eine RekordGeldbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen den Internet-Riesen verhängt, weil er seine Marktmacht bei Produktvergleichen missbraucht habe. Die Höhe der Strafe sei berechtigt angesichts der hohen Umsätze, die Google gerade mit den umstrittenen Geschäftsbereichen erziele, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Clemens Maier Mundt. Das Bundeskartellamt habe das Onlinegeschäft zu einem zentralen Thema gemacht und bereits mehrere „Internet-Fälle“abgeschlossen. Neben Facebook werde auch gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim ermittelt.
Durchgegriffen hat das deutsche Amt bereits gegen mehrere Hotelbuchungsportale im Internet und die Kauf-Plattform Amazon-Marketplace: Bestpreis-Klauseln, nach denen Hoteliers und Händler nirgendwo günstigere Angebote machen durften als auf dem Portal des Vertragspartners, wurden untersagt.
Ein schweres Handicap für die Arbeit der Behörde hat sich mit der Gesetzesnovelle vom Juni erledigt: Die „Wurstlücke“. Konzerne konnten, wenn teure Bußgelder gegen einzelne Gesellschaften drohten, einfach intern umstrukturieren und die angegriffene Firma rechtlich verschwinden lassen. So musste die Behörde das Bußgeld abschreiben. Allein bei den 2014 verhängten Bußgeldern gegen Wursthersteller wegen Preisabsprachen fielen so 238 Millionen Euro unter den Tisch. Für die Zukunft gelte das aber nicht mehr.
Bußgelder deutlich gesunken
Zuletzt sind die Bußgelder der Behörde deutlich gesunken: 2016 waren es knapp 125 Millionen, im ersten Halbjahr 2017 rund 33 Millionen Euro, 2014 dagegen noch mehr als eine Milliarde Euro. Aus Sicht des Bundeskartellamtes sagt das aber wenig. Die Bußgeldhöhe pro Jahr schwanke nun mal, betont ein Sprecher. Sie hänge nicht zuletzt davon ab, wann ein Verfahren abgeschlossen wird.
Ein neues „scharfes Schwert“droht Kartellsündern nach Mundts Worten von Anfang 2020 an: Dann werden gravierende Verstöße in ein Wettbewerbsregister eingetragen und die betroffenen Unternehmen für mehrere Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen – für Firmen mit vielen Staatsaufträgen eine einschneidende Sanktion.