Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Blech-Vandalismus
Zigtausend Autos pro Jahr werden mutwillig beschädigt
STUTTGART (dpa) - In Heidelberg prügelte diese Woche ein Mann mit einem Hammer auf 24 Autos ein, in Göppingen und Weinstadt (RemsMurr-Kreis) gingen neulich Fahrzeuge in Flammen auf – mehrere Zehntausend parkende Autos im Land werden nach Angaben des Landeskriminalamts Jahr für Jahr mutwillig beschädigt. Die Zahl der Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge stieg demnach von 165 Fällen landesweit im Jahr 2014 auf 218 Fälle im Jahr 2016. Ein „immer mehr“sei daraus aber nicht abzuleiten. Schließlich waren es auch in den Jahren vor 2014 auch schon mal mehr als 200.
Geringe Aufklärungsquote
Zerkratzter Lack, abgetretener Außenspiegel, eingeschlagene Fensterscheibe: Mehr als 25 000 Sachbeschädigungen an Autos führt die Polizeistatistik im Südwesten Jahr für Jahr auf. Die jüngste Zahl sind gut 26 000 Fälle aus dem Jahr 2016, fünf Jahre vorher waren es fast 30 000. Aus der Statistik geht auch hervor, dass davon nur jeder siebte Fall – jeweils so um die 15 Prozent – aufgeklärt werden konnte. Der Schaden ist nicht beziffert, dürfte aber deutlich in die Millionen gehen.
Entgegen manch subjektiver Eindrücke könnten im Mehrjahresvergleich keine steigenden Fallzahlen verzeichnet werden, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. 20 Möglichkeiten, ein Auto zu beschädigen, führt ein Katalog des LKA auf. Er reicht vom Zerkratzen über das Abschlagen und Eintreten bis zum Umwerfen, Besprühen, Abknicken und Aufschlitzen. Spitzenreiter ist das Zerkratzen mit alljährlich mehr als 11 000 Einträgen. Mehr als tausend Einträge gibt es auch bei den Rubriken Treten, Einschlagen und Reifen stechen.
Vollkasko kann helfen
Wohl dem Autobesitzer, der dann mehr als eine Haftpflichtversicherung hat, denn sonst bleibt er im Falle von Vandalismus auf dem Schaden sitzen. Stecken Unbekannte ein Auto in Brand oder werfen die Fensterscheiben ein, reguliert den Schaden nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Regel die Teilkaskoversicherung des Autofahrers – sofern vorhanden. Auch bei Böllerschäden etwa springt sie ein.
Bei anderen Schäden durch Vandalismus wie abgebrochene Teile, zerkratztem Lack, zertrampelten Motorhauben oder durch Steinwürfe zerbeulten Dächer kommt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung auf. Allerdings wird der Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko fällig. Bei der Vollkasko folgt eine Höherstufung, so dass es günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen.