Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Absage an Handel auf der grünen Wiese
Acocella-Gutachten empfiehlt Stadt Ravensburg, weiter auf Protektionismus zu setzen
RAVENSBURG - Wie kann Ravensburg als Einkaufsstadt attraktiv bleiben? Was können Stadtverwaltung und Gemeinderat dafür tun, den Einzelhandel in der Innenstadt zu schützen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Acocella-Gutachten. Die Autorin der Studie, Antje Schnacke-Fürst, kommt zu dem Schluss, dass das Prinzip „Drinnen vor draußen“, das Neuansiedlungen auf der grünen Wiese erschwert, beibehalten werden soll. Dazu sollte die entsprechende Sortimentsliste, die genau vorschreibt, was wo verkauft werden darf, mit leichten Veränderungen neu aufgelegt werden.
Mittelfristig (bis 2030) sieht das Gutachten maximal Spielraum für zwei neue Lebensmittelmärkte und einen Drogeriemarkt im Stadtgebiet – und das vorzugsweise in bislang unterversorgten Bereichen, also hauptsächlich den südlichen Teilorten.
Ansonsten sollten außerhalb der Innenstadt nur Geschäfte mit folgenden Waren erlaubt sein: Bad- und Sanitäreinrichtungen, Baustoffe, Lampen und Leuchten, Beschläge und Eisenwaren, Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten, Boote und Zubehör, Brennstoffe, Büromaschinen (ohne Computer), Fahrräder und Zubehör, Farben und Lacke, Fliesen, Gartenhäuser und -geräte, Kamine und Kachelöfen, Holz, Installationsmaterial, Kinderwagen, Küchen, Matratzen, Maschinen und Werkzeuge, Möbel, Pflanzen und Zubehör, Rollläden und Markisen, lebende Tiere und Tiermöbel.
In Nahversorgungszentren (wie etwa Oberhofen) sollen zusätzlich folgende Sachen verkauft werden dürfen: Arzneimittel, Schnittblumen, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Kosmetika und Parfümerieartikel, Nahrungs- und Genussmittel, Papier-, Schreibwaren- und Schulbedarf, Reformwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Tiernahrung und Zubehör. Alles andere soll es nur in der Innenstadt geben.
Um diesen protektionistischen Ansatz, der aber durch die Rechtssprechung gedeckt ist, weiterhin zu verwirklichen, muss eine entsprechende Bauleitplanung umgesetzt werden. „Die Entscheidung über einen vollständigen oder teilweisen
Ausschluss von Einzelhandel in bestimmten Bereichen und die Typen sind letztlich vom Gemeinderat zu beschließen“, heißt es in der Studie. Nur so hätten Investoren Planungssicherheit. Ansonsten könnten ansiedlungswillige Betriebe leicht gegen die Stadt klagen, wenn ihr Vorhaben abgelehnt wird.
„Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Stadt Ravensburg selbst an ihr eigenes Konzept hält und keine Ansiedlungsentscheidungen trifft, die dazu geeignet sind, die eigenen Zielsetzungen zu konterkarieren“, lautet das Fazit der Gutachterin.