Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Falscher Polizist fragt am Telefon nach Geld
Die Polizei rät eindringlich, Fragen nach Vermögensverhältnissen nicht zu beantworten
SIGMARINGEN (sz) - Erneut haben unbekannte Täter bei Bürgern angerufen und sich als Beamte der Polizei ausgegeben. Aktuell handelt es sich um drei versuchte Betrugsfälle im Bereich Sigmaringen. Die Angerufenen berichteten, dass sie von einer Person kontaktiert wurden, die sich als Herr Schwarz von der Kripo Sigmaringen ausgab. Wie die Polizei berichtet, behauptete der Anrufer unter anderem, dass ein Notizbuch von Einbrechern aufgefunden wurde, in dem die Adresse der Angerufenen stünde. Der falsche Polizist versuchte anschließend, die Gesprächspartner nach ihren Vermögensverhältnissen zu befragen. Den Angerufenen fiel diese Masche sofort auf. Es ist kein Schaden entstanden.
Die Täter verschleiern mit einem Computerprogramm ihre wahre Identität und übersenden bei einem Telefonat eine vorgetäuschte Rufnummer, die Vertrauen erwecken soll. Die Polizei gibt in diesen oder ähnlichen Fällen – auch wenn man auf der Straße persönlich von angeblichen Polizeibeamten nach Vermögensverhältnissen gefragt oder gar zur Herausgabe von Geld aufgefordert werden sollte – folgende Ratschläge:
Polizeibeamte erfragen am Telefon oder anlassunabhängig auf offener Straße keine Kontodaten oder verlangen Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse. Geben Sie Personen, die Sie nicht kennen, keine Auskünfte über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Nehmen Sie bei entsprechender Aufforderung keine Veränderungen an Ihrem Computer vor oder laden Programme herunter; es handelt sich in der Regel um Schadsoftware, bei denen die Täter Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
Es gibt technische Möglichkeiten, tatsächlich existierende Behördennummern vorzutäuschen. Seien Sie deshalb misstrauisch und rufen Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Geben Sie hierzu diese Rufnummer neu in ihr Telefon ein und nutzen Sie in diesem Fall keine Rückruffunktion oder Rufnummer einer Protokollliste im Telefonspeicher. Übergeben Sie niemals Bargeld an unbekannte Personen, auch nicht an angebliche Polizeibeamte. Vornamen im Telefonbuch können Rückschlüsse auf Ihr Alter zulassen. Daher prüfen Sie, ob Sie diese Namen oder Ihren Eintrag im Telefonbuch benötigen.
Weitere Hinweise und Tipps gibt es im Internet: ●» www.polizei-beratung.de