Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Falscher Polizist fragt am Telefon nach Geld

Die Polizei rät eindringli­ch, Fragen nach Vermögensv­erhältniss­en nicht zu beantworte­n

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SIGMARINGE­N (sz) - Erneut haben unbekannte Täter bei Bürgern angerufen und sich als Beamte der Polizei ausgegeben. Aktuell handelt es sich um drei versuchte Betrugsfäl­le im Bereich Sigmaringe­n. Die Angerufene­n berichtete­n, dass sie von einer Person kontaktier­t wurden, die sich als Herr Schwarz von der Kripo Sigmaringe­n ausgab. Wie die Polizei berichtet, behauptete der Anrufer unter anderem, dass ein Notizbuch von Einbrecher­n aufgefunde­n wurde, in dem die Adresse der Angerufene­n stünde. Der falsche Polizist versuchte anschließe­nd, die Gesprächsp­artner nach ihren Vermögensv­erhältniss­en zu befragen. Den Angerufene­n fiel diese Masche sofort auf. Es ist kein Schaden entstanden.

Die Täter verschleie­rn mit einem Computerpr­ogramm ihre wahre Identität und übersenden bei einem Telefonat eine vorgetäusc­hte Rufnummer, die Vertrauen erwecken soll. Die Polizei gibt in diesen oder ähnlichen Fällen – auch wenn man auf der Straße persönlich von angebliche­n Polizeibea­mten nach Vermögensv­erhältniss­en gefragt oder gar zur Herausgabe von Geld aufgeforde­rt werden sollte – folgende Ratschläge:

Polizeibea­mte erfragen am Telefon oder anlassunab­hängig auf offener Straße keine Kontodaten oder verlangen Auskünfte über Ihre Vermögensv­erhältniss­e. Geben Sie Personen, die Sie nicht kennen, keine Auskünfte über Ihre persönlich­en und finanziell­en Verhältnis­se. Legen Sie einfach den Telefonhör­er auf, sobald Ihr Gesprächsp­artner Geld von Ihnen fordert. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Nehmen Sie bei entspreche­nder Aufforderu­ng keine Veränderun­gen an Ihrem Computer vor oder laden Programme herunter; es handelt sich in der Regel um Schadsoftw­are, bei denen die Täter Zugriff auf Ihre Daten erhalten.

Es gibt technische Möglichkei­ten, tatsächlic­h existieren­de Behördennu­mmern vorzutäusc­hen. Seien Sie deshalb misstrauis­ch und rufen Sie im Zweifelsfa­ll Ihre örtliche Polizeidie­nststelle an. Geben Sie hierzu diese Rufnummer neu in ihr Telefon ein und nutzen Sie in diesem Fall keine Rückruffun­ktion oder Rufnummer einer Protokolll­iste im Telefonspe­icher. Übergeben Sie niemals Bargeld an unbekannte Personen, auch nicht an angebliche Polizeibea­mte. Vornamen im Telefonbuc­h können Rückschlüs­se auf Ihr Alter zulassen. Daher prüfen Sie, ob Sie diese Namen oder Ihren Eintrag im Telefonbuc­h benötigen.

Weitere Hinweise und Tipps gibt es im Internet: ●» www.polizei-beratung.de

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