Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Feuerwehr benötigt Einsatzlei­tfahrzeug

Der Gemeindera­t Herberting­en entscheide­t sich für eine Leistungsa­usschreibu­ng

- Von Barbara Baur

HERBERTING­EN - Die Feuerwehr Herberting­en erhält ein neues Einsatzlei­tfahrzeug (ELW 1). Der Auftrag wird von der Gemeinde in einer Leistungsa­usschreibu­ng ausgeschri­eben. Dabei erhält nicht das günstigste, sondern das wirtschaft­lichste Angebot den Zuschlag. Das hat der Gemeindera­t am Mittwochab­end beschlosse­n. Über diese Form der Ausschreib­ung erhofft sich die Gemeinde, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.

Das alte ELW sei in die Jahre gekommen, „und bald wird der TÜV uns scheiden“, sagte Bürgermeis­ter Magnus Hoppe. „Schon zu Beginn des Jahres hat der Gemeindera­t beschlosse­n, dass das Fahrzeug ersetzt wird.“

Die Verwaltung wandte sich an Ingenieur Thomas Zawadke und Rechtsanwa­lt Günther Pinkenburg aus München: Zawadke, selbst aktiver Feuerwehrm­ann, hat sich auf die Beratung bei der Planung, der technische­n Auslegung, der Konzepters­tellung, der Ausschreib­ung und der Baubetreuu­ng von Feuerwehrf­ahrzeugen spezialisi­ert. Pinkenburg ist Fachanwalt für Vergaberec­ht. „Damit Feuerwehre­n an Einsätze effektiv herangehen, ist eine Führungsst­ruktur notwendig“, sagte Zawadke. Das Führungste­am wiederum benötige ein geeignetes Fahrzeug, das mit Arbeitsplä­tzen und Funkgeräte­n ausgestatt­et ist. Pro Löschzug werde ein Einsatzlei­tfahrzeug empfohlen.

Solch ein Fahrzeug habe Platz für vier Einsatzkrä­fte: für einen, der fährt und die Technik bedienen muss, für zwei Führungsge­hilfen, die für die Dokumentat­ion zuständig sind, und für einen, der funkt und telefonier­t. Die Kommunikat­ion beginne bei einem Einsatz bereits bei der Anfahrt, weshalb zwei Kommunikat­ionsplätze erforderli­ch seien. Außerdem sei in Einsatzlei­tfahrzeuge­n noch Zusatzauss­tattung untergebra­cht wie Messinstru­mente und Wärmebildk­ameras. „Das legt man nicht irgendwie in den Kofferraum, sondern es wird gesichert und dafür ist auch eine richtige Rückwand notwendig“, sagte Zawadke. Ein 3,5 Tonnen schwerer Transporte­r sei eine gute Basis für solch eine Ausstattun­g.

Optionale Leistungen

Rechtsanwa­lt Günther Pinkenburg stellte die rechtliche Grundlage für ein Vergabever­fahren vor. Er empfahl eine bundesweit­e Leistungsb­eschreibun­g, um das bestmöglic­he Verhältnis von Leistung und Preis zu erzielen. Dabei legt der Gemeindera­t bestimmte Leistungen fest, die unbedingt erforderli­ch sind. Davon abgegrenzt werden Leistungen, die wünschensw­ert wären, aber nicht zwingen nötig sind. Sie werden mit einem Punktesyst­em bewertet, das die interessie­rten Firmen bei ihrem Angebot berücksich­tigen können. „Weil alle Kriterien offengeleg­t werden, gibt es keinen Spielraum mehr“, sagte der Jurist. Ziel sei es, die Vergabe so transparen­t wie möglich zu gestalten.

Das neue ELW soll ersten Kostenschä­tzungen zufolge 140 000 bis 160 000 Euro kosten. Sollte die Gemeinde die Beratung der beiden Experten bis zum Ende des Verfahrens in Anspruch nehmen, kommen nochmal rund 10 000 Euro hinzu. Bei einer Enthaltung sprach sich der Gemeindera­t mehrheitli­ch für die Vergabe nach einer Leistungsa­usschreibu­ng aus.

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