Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Feuerwehr benötigt Einsatzleitfahrzeug
Der Gemeinderat Herbertingen entscheidet sich für eine Leistungsausschreibung
HERBERTINGEN - Die Feuerwehr Herbertingen erhält ein neues Einsatzleitfahrzeug (ELW 1). Der Auftrag wird von der Gemeinde in einer Leistungsausschreibung ausgeschrieben. Dabei erhält nicht das günstigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Das hat der Gemeinderat am Mittwochabend beschlossen. Über diese Form der Ausschreibung erhofft sich die Gemeinde, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.
Das alte ELW sei in die Jahre gekommen, „und bald wird der TÜV uns scheiden“, sagte Bürgermeister Magnus Hoppe. „Schon zu Beginn des Jahres hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Fahrzeug ersetzt wird.“
Die Verwaltung wandte sich an Ingenieur Thomas Zawadke und Rechtsanwalt Günther Pinkenburg aus München: Zawadke, selbst aktiver Feuerwehrmann, hat sich auf die Beratung bei der Planung, der technischen Auslegung, der Konzepterstellung, der Ausschreibung und der Baubetreuung von Feuerwehrfahrzeugen spezialisiert. Pinkenburg ist Fachanwalt für Vergaberecht. „Damit Feuerwehren an Einsätze effektiv herangehen, ist eine Führungsstruktur notwendig“, sagte Zawadke. Das Führungsteam wiederum benötige ein geeignetes Fahrzeug, das mit Arbeitsplätzen und Funkgeräten ausgestattet ist. Pro Löschzug werde ein Einsatzleitfahrzeug empfohlen.
Solch ein Fahrzeug habe Platz für vier Einsatzkräfte: für einen, der fährt und die Technik bedienen muss, für zwei Führungsgehilfen, die für die Dokumentation zuständig sind, und für einen, der funkt und telefoniert. Die Kommunikation beginne bei einem Einsatz bereits bei der Anfahrt, weshalb zwei Kommunikationsplätze erforderlich seien. Außerdem sei in Einsatzleitfahrzeugen noch Zusatzausstattung untergebracht wie Messinstrumente und Wärmebildkameras. „Das legt man nicht irgendwie in den Kofferraum, sondern es wird gesichert und dafür ist auch eine richtige Rückwand notwendig“, sagte Zawadke. Ein 3,5 Tonnen schwerer Transporter sei eine gute Basis für solch eine Ausstattung.
Optionale Leistungen
Rechtsanwalt Günther Pinkenburg stellte die rechtliche Grundlage für ein Vergabeverfahren vor. Er empfahl eine bundesweite Leistungsbeschreibung, um das bestmögliche Verhältnis von Leistung und Preis zu erzielen. Dabei legt der Gemeinderat bestimmte Leistungen fest, die unbedingt erforderlich sind. Davon abgegrenzt werden Leistungen, die wünschenswert wären, aber nicht zwingen nötig sind. Sie werden mit einem Punktesystem bewertet, das die interessierten Firmen bei ihrem Angebot berücksichtigen können. „Weil alle Kriterien offengelegt werden, gibt es keinen Spielraum mehr“, sagte der Jurist. Ziel sei es, die Vergabe so transparent wie möglich zu gestalten.
Das neue ELW soll ersten Kostenschätzungen zufolge 140 000 bis 160 000 Euro kosten. Sollte die Gemeinde die Beratung der beiden Experten bis zum Ende des Verfahrens in Anspruch nehmen, kommen nochmal rund 10 000 Euro hinzu. Bei einer Enthaltung sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Vergabe nach einer Leistungsausschreibung aus.