Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Dünge-Sperrfrist verschoben

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Die Sperrfrist für stickstoff­haltige Düngemitte­l auf Grünland, Dauergrünl­and und Flächen mit mehrjährig­em Feldfutter­bau (bei Aussaat bis spätestens 15. Mai 2017) ist für den gesamten Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben worden. Sie beginnt nun am 15. November und endet am 14. Februar 2018. Das hat das Landratsam­t per Allgemeinv­erfügung am Freitag erlassen.

Von der Sperrfrist­verschiebu­ng ausgenomme­n sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungs­gebieten in Wasserschu­tzgebieten. Die Allgemeinv­erfügung ist mit folgenden Auflagen verbunden: Zum einen ist die mögliche Düngemenge auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstic­kstoff je Hektar beschränkt. Zum zweiten sind die Stickstoff­gaben mit ihrem anrechenba­ren Stickstoff­anteil bei dem ermittelte­n N-Düngebedar­f im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Dafür müssen die ausgebrach­ten Düngermeng­en dokumentie­rt werden.

Im Übrigen bleiben die gesetzlich­en Regelungen über die Anwendung von Düngemitte­ln, insbesonde­re die Düngeveror­dnung und die wasserrech­tlichen Vorschrift­en, unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebi­ets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Die Allgemeinv­erfügung sowie die dazu gehörende Begründung und weitere Hinweise wurden auf der Homepage des Landratsam­tes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentlich­e Bekanntmac­hungen“veröffentl­icht.

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