Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Lange Vorgeschichte
Das Streben nach Unabhängigkeit von Spanien hat in Katalonien eine lange Vorgeschichte.
30. März 2006: Das Parlament in Madrid verabschiedet eine Autonomiecharta für Katalonien: mehr Vollmachten im Steuer- und Justizbereich, die Katalanen werden als „Nation“bezeichnet.
31. Juli 2006: Die konservative Volkspartei des heutigen spanischen Ministerpräsidenten Rajoy legt gegen die Autonomiecharta Beschwerde ein.
28. Juni 2010: Das spanische Verfassungsgericht gibt der Beschwerde teilweise Recht. Es erkennt den Katalanen den Status einer „Nation“ab und wertet den Hinweis auf Katalanisch als „bevorzugte“Amtssprache als verfassungswidrig.
11. September 2012: Massendemonstrationen in Barcelona für die Unabhängigkeit.
9. November 2014: Kataloniens Regionalpräsident Artur Mas lässt ein rechtlich nicht bindendes Unabhängigkeitsreferendum abhalten. Die Wahlbeteiligung liegt bei 37 Prozent. Davon stimmen 80 Prozent für Kataloniens Unabhängigkeit. Das sind 1,8 Millionen Menschen, weniger als die Hälfte der 5,4 Millionen Wahlberechtigten.
27. September 2015: Regionalwahl in Katalonien, die Unabhängigkeitsbefürworter holen die absolute Mehrheit.
9. November 2015: Alle 72 Unabhängigkeitsbefürworter stimmen im Parlament für eine Resolution, die den Prozess zur Abspaltung von Spanien einleiten soll. Das Verfassungsgericht erklärt dies für verfassungswidrig.
1. Oktober 2017: Ein Unabhängigkeitsreferendum bringt laut Regionalregierung 90 Prozent für die Unabhängigkeit – bei einer Wahlbeteiligung von 42 Prozent.
10. Oktober: Regionalpräsident Carles Puigdemont unterzeichnet eine Unabhängigkeitserklärung, setzt sie aber sofort wieder aus.
21. Oktober: Die Zentralregierung leitet die Anwendung von Artikel 155 der Verfassung ein, der den Entzug von Autonomierechten zur Folge hat. (dpa)