Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Loveparade-Prozess: Einstellung des Verfahrens beantragt
DÜSSELDORF (dpa) - Knapp zwei Wochen nach Beginn des Loveparade-Prozesses haben mehrere Verteidiger die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei zu unbestimmt, sagte ein Verteidiger. Andere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Zuvor hatten einige Vertreter von Angeklagten die Aussetzung des Prozesses beantragt. Es müssten unter anderem zuerst 33 Aktenordner zur Lovepa-rade aus dem NRW-Innenministerium eingesehen werden.
Der Prozess vor dem Duisburger Landgericht findet aus Platzgründen im Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe statt. Beim Duisburger Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Den zehn Angeklagten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung des Technospektakels geführt hätten. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden.
Die Verteidiger bestritten mehrfach den von Nebenklägern erhobenen Vorwurf, eine Verzögerungstaktik zu betreiben. Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe.
Zuvor hatte das Duisburger Landgericht die Kritik der Verteidiger an der Auswahl der Strafkammer zurückgewiesen. Eine mehr als 70 Seiten starke sogenannte Besetzungsrüge der Anwälte hatte keinen Erfolg, wie der Vorsitzende Richter Mario Plein bekanntgab.