Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Fall der toten Wilhelmsdorferin kommt vor Gericht
WILHELMSDORF (ric) - Knapp zwei Jahre nach dem Tötungsdelikt folgt die Anklage beim Bezirksgericht Frauenfeld im Schweizer Kanton Thurgau: Der Fall der im Januar 2016 in Wagenhausen in der Schweiz getöteten Wilhelmsdorferin wird am Mittwoch, 24. Januar, ab 7.45 Uhr in Frauenfeld verhandelt. Vorerst ist laut Auskünften des Gerichts nur ein Prozesstag anberaumt worden. Eingesetzt ist eine sogenannte Fünferbesetzung.
Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat am 19. September die entsprechende Anklage wegen „(eventual-) vorsätzlicher Tötung“gemäß Artikel 111 und „Schändung“gemäß Artikel 191 und „Störung des Totenfriedens“gemäß Artikel 262 Ziffer 1 Absatz 3 des Schweizer Strafgesetzbuches erhoben. Wie Generalstaatsanwalt Stefan Haffter auf SZ-Anfrage mitteilt, wurde eine mehrjährige Freiheitsstrafe beantragt. Angeklagt und im vorzeitigen Strafvollzug sitzt der Vater des Opfers. Er soll seine damals 25-jährige Tochter aus Wilhelmsdorf getötet haben. Sie arbeitete in einem Seniorenheim der Gemeinde.
Wie die „Schwäbische Zeitung“berichtete, hatte die zur Hilfe gerufene Polizei die Wohnungstür eines damals 37 Jahre alten Mannes, der ExFreund der Wilhelmsdorferin, in Wagenhausen geöffnet. „Die Beamten fanden eine am Boden liegende Frau und die beiden Männer vor“, hieß es damals von der Schweizer Staatsanwaltschaft. Schnell habe sich dann der Verdacht auf eine vorsätzliche Tötung erhärtet. Die Ermittler sprachen damals von einem „außergewöhnlichen Todesfall“. Zunächst konnte sexueller Missbrauch nicht ausgeschlossen werden. Dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet. Der 37-Jährige wurde bereits im Februar 2016 aus der Untersuchungshaft entlassen.