Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Plan für neue Stromtrasse steht
Amprion will Höchstspannungsfreileitung von Reutlingen nach Herbertingen bauen
HERBERTINGEN (sz) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Rommelsbach bei Reutlingen bis zur Umspannanlage in Herbertingen erlassen. Damit kann innerhalb eines guten Jahres nach Antragstellung durch das Unternehmen Amprion das nach der europäischen Infrastrukturverordnung beschleunigte Verfahren zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen werden. Das Unternehmen Amprion plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren.
Das Vorhaben, für das auch der Bundesgesetzgeber einen vordringlichen Bedarf festgestellt hat, dient der Erweiterung der Übertragungskapazität des 380-kV-Netzes im südlichen Baden-Württemberg und sichert damit auch die regionale Stromversorgung im europäischen Verbundnetz, schreibt das Regierungspräsidium Tübingen in einer Pressemitteilung.
Plan wird ausgelegt
Der Beschluss und der festgestellte Plan werden von Montag, 8. Januar, bis einschließlich Montag, 22. Januar, bei den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Betroffen sind Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsingen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herbertingen. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem wird der Beschluss ab dem 8. Januar auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar sein.
Beschluss wird bekanntgegeben
Aufgrund der Vielzahl der am Verfahren Beteiligten wird der Beschluss nicht einzeln zugestellt. Stattdessen wird die Zustellung nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Das Regierungspräsidium bittet darum, insoweit auch auf die örtlichen Tageszeitungen zu achten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 22. Januar gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab dem 23. Januar läuft die einmonatige Klagefrist.
Das Regierungspräsidium ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinheit und der Vielzahl einander widerstreitender privater und öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurde. Mit der Planung werden insbesondere auch die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sicher eingehalten. Eine bessere Ausführungsvariante sowohl in Bezug auf das Gesamtvorhaben als auch in Bezug auf kleinräumige Varianten ist nicht ersichtlich.