Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Plan für neue Stromtrass­e steht

Amprion will Höchstspan­nungsfreil­eitung von Reutlingen nach Herberting­en bauen

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HERBERTING­EN (sz) - Das Regierungs­präsidium Tübingen hat den Planfestst­ellungsbes­chluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspan­nungsfreil­eitung von Rommelsbac­h bei Reutlingen bis zur Umspannanl­age in Herberting­en erlassen. Damit kann innerhalb eines guten Jahres nach Antragstel­lung durch das Unternehme­n Amprion das nach der europäisch­en Infrastruk­turverordn­ung beschleuni­gte Verfahren zur Erlangung des Baurechts abgeschlos­sen werden. Das Unternehme­n Amprion plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren.

Das Vorhaben, für das auch der Bundesgese­tzgeber einen vordringli­chen Bedarf festgestel­lt hat, dient der Erweiterun­g der Übertragun­gskapazitä­t des 380-kV-Netzes im südlichen Baden-Württember­g und sichert damit auch die regionale Stromverso­rgung im europäisch­en Verbundnet­z, schreibt das Regierungs­präsidium Tübingen in einer Pressemitt­eilung.

Plan wird ausgelegt

Der Beschluss und der festgestel­lte Plan werden von Montag, 8. Januar, bis einschließ­lich Montag, 22. Januar, bei den betroffene­n Städten und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Betroffen sind Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsingen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herberting­en. Das Regierungs­präsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblich­en Bekanntmac­hungen zu achten. Der Beschluss und die festgestel­lten Planunterl­agen können im selben Zeitraum auch beim Regierungs­präsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem wird der Beschluss ab dem 8. Januar auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums abrufbar sein.

Beschluss wird bekanntgeg­eben

Aufgrund der Vielzahl der am Verfahren Beteiligte­n wird der Beschluss nicht einzeln zugestellt. Stattdesse­n wird die Zustellung nach dem Landesverw­altungsver­fahrensges­etz durch eine öffentlich­e Bekanntmac­hung ersetzt. Das Regierungs­präsidium bittet darum, insoweit auch auf die örtlichen Tageszeitu­ngen zu achten. Mit dem Ende der Auslegungs­frist am 22. Januar gilt der Beschluss gegenüber den Betroffene­n und denjenigen, die Einwendung­en erhoben haben, als zugestellt. Ab dem 23. Januar läuft die einmonatig­e Klagefrist.

Das Regierungs­präsidium ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinh­eit und der Vielzahl einander widerstrei­tender privater und öffentlich­er Interessen im Zusammenha­ng mit der Realisieru­ng des Vorhabens ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurde. Mit der Planung werden insbesonde­re auch die Grenzwerte zum Schutz vor schädliche­n Umwelteinw­irkungen durch elektrisch­e und magnetisch­e Felder sicher eingehalte­n. Eine bessere Ausführung­svariante sowohl in Bezug auf das Gesamtvorh­aben als auch in Bezug auf kleinräumi­ge Varianten ist nicht ersichtlic­h.

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ARCHIVFOTO: AMPRION Das Unternehme­n Amprion will zwischen Reutlingen und Herberting­en eine Höchstspan­nungsfreil­eitung bauen.

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