Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Etappensieg für Puigdemont
Schleswig-Holsteins Oberlandesgericht setzt Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug
SCHLESWIG (dpa) - Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kann nicht wegen des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion ausgeliefert werden. Das schleswigholsteinische Oberlandesgericht erließ am Donnerstag einen Auslieferungshaftbefehl nur wegen des zweiten Vorwurfs der Untreue – und setzte den Haftbefehl auch noch unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig. Puigdemont wurde aber am Donnerstagabend noch nicht auf freien Fuß gesetzt.
Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört auch die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75 000 Euro. „Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten“, teilten die Anwälte mit. Das Gericht in Schleswig erklärte, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, „dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist“. Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es am Merkmal der Gewalt fehle.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der Korruption in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung „nicht als von vornherein unzulässig“, begründete das OLG seine Entscheidung. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien für den Senat nicht ersichtlich.
Puigdemonts deutsche Strafverteidiger betonten, „der unerhörte Vorwurf einer Rebellion“sei jetzt aus der Welt. In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Korruption/ Untreue erklärten sie: „Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.“
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien kam im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl.
Allenfalls noch Untreue
Die OLG-Entscheidung bedeutet einen juristischen Teilerfolg für Puigdemont. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohen dem 55-Jährigen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Sollte Puigdemont am Ende der juristischen Verfahren tatsächlich nach Spanien ausgeliefert werden, dürfte er dort allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden – nicht wegen Rebellion, weil dieser Vorwurf als Auslieferungsgrund abgelehnt wurde.