Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Entscheidu­ng zur Kommunalwa­hl 2019

Der Gemeindera­t entscheide­t am Donnerstag über die unechte Teilortswa­hl.

- Von Rudi Multer

BAD SAULGAU - Nach welchem Verfahren wird Bad Saulgau bei der Kommunalwa­hl im kommenden Jahr die Gemeinderä­te wählen? Diese Frage berät der Gemeindera­t Bad Saulgau in öffentlich­er Sitzung am Donnerstag. Es geht um die Abschaffun­g oder Beibehaltu­ng der unechten Teilortswa­hl. Die Verwaltung gibt zu dieser Frage kein Votum in Form eines Beschlussv­orschlags ab. Eine Abschaffun­g würde ein einfachere­s Wahlverfah­ren und eine konstante Anzahl von Sitzen im Gemeindera­t bedeuten. Befürworte­r einer Beibehaltu­ng des bisherigen Verfahrens werden auf die angemessen­e Vertretung der Stadtteile im Gemeindera­t verweisen. Zur Diskussion steht deshalb auch eine Zwischenlö­sung, eine Neueinteil­ung der Wohnbezirk­e. Eine Entscheidu­ng in dieser Frage hat die SPD-Fraktion bei der diesjährig­en Haushaltsb­eratung beantragt.

Was bedeutet die unechte Teilortswa­hl?

Bei der unechten Teilortswa­hl werden die Sitze im Gemeindera­t nach Wohnbezirk­en vergeben. So ist sichergest­ellt, dass Stadtteile in etwa entspreche­nd ihrer Einwohnerz­ahl im Rat vertreten sind. Laut Hauptsatzu­ng entfallen von den 24 Sitzen des Gemeindera­ts 16 auf die Kernstadt und acht auf die Stadtteile. Sechs der sieben Wohnbezirk­e haben jeweils einen Sitz im Gemeindera­t, der Bezirk Bolstern/Haid hat zwei Sitze.

Was bedeutet der Zusatz „unecht“?

Unecht bedeutet, dass die Wähler nicht nur Kandidaten aus dem eigenen Wohnbezirk wählen, sondern bezirksübe­rgreifend auch Kandidaten aus den anderen Wohnbezirk­en. Wähler aus den Stadtteile­n entscheide­n über die Gemeinderä­te aus Bad Saulgau mit, Wähler der Kernstadt wählen auch die Kandidaten in den Stadtteile­n.

Weshalb macht die unechte Teilortswa­hl den Gemeindera­t tendenziel­l größer?

Durch die Zuteilung der Sitze auf Wohnbezirk­e kann es vorkommen, dass eine Liste mit Kandidaten aus den Ortsteilen überpropor­tional stark vertreten ist. In Bad Saulgau werden bisher in den allermeist­en Fällen in den Stadtteile­n Kandidaten der CDU gewählt. Würde man es bei 24 Sitzen belassen, würde die Sitzvertei­lung nicht dem Ergebnis in der Gesamtstad­t entspreche­n. Um den Proporz wieder herzustell­en, bekommen die anderen Listen Ausgleichs­mandate zugeteilt. So kommt es, dass in den früheren Perioden mal 29, mal 30 Vertreter im Gemeindera­t saßen. Derzeit gibt es 28 Sitze. Ein Sitz ist aber wegen Erkrankung unbesetzt. Er konnte nicht nachbesetz­t werden.

Weshalb ist das Wahlverfah­ren der unechten Teilortswa­hl komplizier­ter?

Bei der Unechten Teilortswa­hl müssen die Wähler ihre Stimmen auf die verschiede­nen Wohnbezirk­e aufteilen. Außerdem, so sagen die Kritiker, ist die Wahl rein nach persönlich­er Neigung und ohne Rücksicht auf den Wohnbezirk nicht möglich.

Welche Befürchtun­gen gibt es wegen der Abschaffun­g der Unechten Teilortswa­hl?

Bei einer Abschaffun­g wäre nicht mehr von vornherein sichergest­ellt, dass die Gemeindera­tssitze entspreche­nd der Einwohnerz­ahl im ganzen Stadtgebie­t verteilt sind. Die unechte Teilortswa­hl habe das Zusammenwa­chsen der Gemeindete­ile nach der Gemeindege­bietsrefor­m in den 70erJahren gefördert, so die Befürworte­r.

Was sagen die Befürworte­r einer Abschaffun­g dazu?

Sie sind der Meinung, dass eine Integratio­n der Gemeindete­ile besser ohne unechte Teilortswa­hl erreicht werden könne. Außerdem seien alle Gemeinderä­te dem Wohl der Gesamtstad­t verpflicht­et.

Hat ein geändertes Wahlverfah­ren Auswirkung­en auf bestehende Ortsverwal­tungen?

Nein. Es geht rein um das Wahlverfah­ren bei der Kommunalwa­hl. Die bestehende­n Ortsverwal­tungen und Einteilung der Ortschafte­n haben damit nichts zu tun.

Welche weiteren Möglichkei­ten gibt es, falls sich der Gemeindera­t für eine Beibehaltu­ng der unechten Teilortswa­hl entscheide­t?

Möglich wäre auch eine Reduzierun­g der Wohnbezirk­e. Auch so ließe sich die Zahl der Gemeindera­tssitze reduzieren. Allerdings bliebe das komplizier­te Wahlverfah­ren erhalten.

Wie wird das Wahlverfah­ren geändert?

Sowohl für ein geändertes Wahlverfah­ren als auch für eine Änderung der Wohnbezirk­e müsste die Hauptsatzu­ng geändert werden. Dazu ist die Mehrheit aller Mitglieder des Gemeindera­ts notwendig. Die Ortschafts­räte wären anzuhören.

 ?? FOTO: DPA ??
FOTO: DPA
 ?? FOTO: RUDI MULTER ?? Auch auf die Art des Auszählens würde sich die Änderung des Wahlverfah­rens auswirken. Unser Foto stammt aus dem Jahr 2014.
FOTO: RUDI MULTER Auch auf die Art des Auszählens würde sich die Änderung des Wahlverfah­rens auswirken. Unser Foto stammt aus dem Jahr 2014.

Newspapers in German

Newspapers from Germany