Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bande: Drei Mitglieder müssen ins Gefängnis
Nach Geldautomatenaufbrüchen spricht das Landgericht teils hohe Haftstrafen aus
HECHINGEN/RUND UM SIGMARINGEN - Drei Mitglieder der südosteuropäischen Bande, die unter anderem in Engelswies, Hettingen und Göggingen Geldautomaten aufgebrochen und insgesamt eine sechsstellige Summe erbeutet hatten (die „Schwäbische Zeitung“berichtete mehrfach), müssen ins Gefängnis. Dieses Urteil hat der vorsitzende Richter Hannes Breucker gestern im Hechinger Landgericht gesprochen. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Einer der Angeklagten hat sich laut Breucker in 15 Fällen des schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht. Er erhält acht Jahre und neun Monate Haft. Einem zweiten Angeklagten konnte das Gericht während der elftägigen Beweisaufnahme in den vergangenen Wochen schweren Bandendiebstahl in neun Fällen nachweisen. Er erhält sechs Jahre Haft.
Ein dritter Angeklagter, der sich als einziger frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft verständigt und ein Geständnis abgelegt hatte, muss wegen dreier Beteiligungen am schweren Bandendiebstahl für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die drei Angeklagten nahmen den Urteilsspruch ohne größere Gefühlsregungen zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers in der vergangenen Woche teils längere Haftstrafen gefordert. Breucker habe aber zum Vorteil der Angeklagten miteinfließen lassen, dass sich bis zum Ende der Beweisaufnahme doch noch alle geständig gezeigt hatten.
Erleichterung stand den beiden Angeklagten ins Gesicht geschrieben, die mit dem gestrigen Tag nach vielen Monaten in UntersuchungsHaft wieder frei sind. Noch während des Urteilsspruchs nahmen Justizvollzugsbeamte den beiden die Fußfesseln ab. Einer der Angeklagten hatte Tränen in den Augen.
Mehrere Autos beschafft, auch in der Schweiz
„In Deutschland gilt der Zweifelsgrundsatz“, sagte Breucker. Und Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht sei es nicht gelungen, den Beiden nachzuweisen, dass sie gewusst hatten, dass sie sich an einem schweren Bandendiebstahl beteiligen, erklärte Breucker. Zwar habe der eine einen Audi A6 in der Schweiz gekauft, der andere habe verschiedene Hotelübernachtungen gebucht und ebenfalls Autos beschafft. „Aber es gibt dennoch nicht eine einzige äußerlich sichtbare Handlung zugunsten der kriminellen Bande“, sagte Breucker. So gebe es beispielsweise von den beiden Angeklagten keine Fotos aus Überwachungskameras bei den Geldinstituten: „Ob sie an den Tatorten dabei waren: Wir wissen es nicht“, sagte Breucker.
Bei den drei anderen Angeklagten habe das Gericht hingegen keinerlei Zweifel, so der Richter. Insgesamt waren 23 Taten angeklagt, darunter drei im Landkreis Sigmaringen aus dem Jahr 2016. Zudem waren die Bandenmitglieder überregional bei diversen Feuerwehrgerätehäusern eingebrochen und hatten dort Hydraulik-Spreizer gestohlen, mit denen sie die Automaten knackten.