Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mann stellt Kinderporno ins Netz
Amtsgericht verurteilt einen 42-Jährigen zu 3000 Euro Geldstrafe.
BAD SAULGAU - Weil ein damals in Bad Saulgau wohnhafter 42-jähriger Kinderpornos auf seinem Mobiltelefon und einer Festplatte gesammelt und ein Bild sogar hochgeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht hatte, ist er am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Saulgau zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Richter Klaus-Peter Zell verzichtete bei seinem Urteil auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten, weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte und die lange Verfahrensdauer von vier Jahren ihn belastete. „Ich schäme mich sehr dafür“, sagte der 42-Jährige, selbst Vater einer erwachsenen Tochter und eines minderjährigen Sohnes.
Der 42-Jährige sagte vor Gericht aus, dass er kein Pädophiler sei und keine abartigen sexuellen Neigungen habe. „Es war wie eine Sammelwut.“Auf hauptsächlich russischen Internetseiten lud er regelmäßig Bilder und Videos auf seine Datenträger herunter, die sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen zeigten.
Mädchen beim Oralverkehr
Am 11. Juni 2014 stellte er das Foto eines sieben- bis neunjährigen Mädchens beim Oralverkehr mit einem erwachsenen Mann ins Netz. Und damit erfüllte er die Straftat des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften. „Schon der Besitz von kinderpornografischen Schriften ist strafbar. Die Weitergabe an Dritte ist aber noch schlimmer“, sagte Klaus-Peter Zell bei seiner Urteilsverkündung. „Ich wollte das Foto nicht öffentlich zugänglich machen. Das war eine Dummheit von mir“, so der 42-Jährige.
Der zuständige Mobilfunk-Provider des 42-Jährigen mit Sitz in den USA leitete kurze Zeit nach dem 11. Juni 2014 nach ersten Hinweisen den Fall an das Bundeskriminalamt in Deutschland weiter, das wiederum die Ermittlungen einleitete. Nachdem der Durchsuchungsantrag genehmigt worden war, wurden sämtliche Datenträger sichergestellt und der 42-Jährige angezeigt. Mehr als 450 kinder- und jugendpornografische Bilder und vier Videos wurden bei der Sichtung des Materials gefunden. „Die Anzahl ist wirklich nicht ohne“, sagte Staatsanwaltschaft Wolfgang Angster.
Dass die öffentliche Verhandlung jedoch erst so spät terminiert wurde, lag an dem langwierigen Verfahren. „Um die strafrechtliche Relevanz er- mitteln zu können, müssen alle Datenträger ausgewertet werden. Jedes Bild und jedes Video musste angeschaut werden“, ergänzte Angster.
Frau stirbt an Krebs
Weil aber der 42-Jährige nicht der Einzige ist, der derartige Fotos ins Netz stellt oder auf seinem Rechner speichert, dauerte es fast vier Jahre, bis sich der Mann als Angeklagter den Vorwürfen stellen musste, die er auch sofort einräumte.„Ich war mir dieser Tragweite nicht bewusst“, sagte der Mann, für den das langjährige Verfahren „eine Belastung war“. Diese Zeit sei für ihn die Hölle gewesen. Und er musste auch den Tod seiner Frau vor zwei Jahren verkraften, die an Krebs gestorben war. Sein Verteidiger Marcus Ehm ergänzte, dass die vier Jahre bis zur Verhandlung für ihn wie der erste Therapieerfolg gewesen seien. „Er hat gelitten wie ein Hund.“Ehm forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe, die Staatsanwaltschaft hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.
Klaus-Peter Zell war der Ansicht, dass eine Geldstrafe ausreiche, zumal der Mann bislang noch nicht straffällig gewesen war und die lange Verfahrensdauer ihm bei der Verarbeitung des Ganzen geholfen habe. „Eine Freiheitsstrafe spreche ich dann aus, wenn sie unerlässlich ist. Das sehe ich in diesem Fall aber nicht“, so Zell, der dann aber betonte. „Sehe ich Sie wegen so etwas noch einmal hier, dann donnert und kracht es beim nächsten Mal.“Der 42-Jährige akzeptierte die Strafe. Er könne das Geschehen nicht mehr rückgängig machen. „Das alles war mir eine Lehre.“