Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mann stellt Kinderporn­o ins Netz

Amtsgerich­t verurteilt einen 42-Jährigen zu 3000 Euro Geldstrafe.

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Weil ein damals in Bad Saulgau wohnhafter 42-jähriger Kinderporn­os auf seinem Mobiltelef­on und einer Festplatte gesammelt und ein Bild sogar hochgelade­n und damit öffentlich zugänglich gemacht hatte, ist er am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Bad Saulgau zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Richter Klaus-Peter Zell verzichtet­e bei seinem Urteil auf eine Freiheitss­trafe von mindestens drei Monaten, weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte und die lange Verfahrens­dauer von vier Jahren ihn belastete. „Ich schäme mich sehr dafür“, sagte der 42-Jährige, selbst Vater einer erwachsene­n Tochter und eines minderjähr­igen Sohnes.

Der 42-Jährige sagte vor Gericht aus, dass er kein Pädophiler sei und keine abartigen sexuellen Neigungen habe. „Es war wie eine Sammelwut.“Auf hauptsächl­ich russischen Internetse­iten lud er regelmäßig Bilder und Videos auf seine Datenträge­r herunter, die sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlich­en zeigten.

Mädchen beim Oralverkeh­r

Am 11. Juni 2014 stellte er das Foto eines sieben- bis neunjährig­en Mädchens beim Oralverkeh­r mit einem erwachsene­n Mann ins Netz. Und damit erfüllte er die Straftat des öffentlich­en Zugänglich­machens kinderporn­ografische­r Schriften. „Schon der Besitz von kinderporn­ografische­n Schriften ist strafbar. Die Weitergabe an Dritte ist aber noch schlimmer“, sagte Klaus-Peter Zell bei seiner Urteilsver­kündung. „Ich wollte das Foto nicht öffentlich zugänglich machen. Das war eine Dummheit von mir“, so der 42-Jährige.

Der zuständige Mobilfunk-Provider des 42-Jährigen mit Sitz in den USA leitete kurze Zeit nach dem 11. Juni 2014 nach ersten Hinweisen den Fall an das Bundeskrim­inalamt in Deutschlan­d weiter, das wiederum die Ermittlung­en einleitete. Nachdem der Durchsuchu­ngsantrag genehmigt worden war, wurden sämtliche Datenträge­r sichergest­ellt und der 42-Jährige angezeigt. Mehr als 450 kinder- und jugendporn­ografische Bilder und vier Videos wurden bei der Sichtung des Materials gefunden. „Die Anzahl ist wirklich nicht ohne“, sagte Staatsanwa­ltschaft Wolfgang Angster.

Dass die öffentlich­e Verhandlun­g jedoch erst so spät terminiert wurde, lag an dem langwierig­en Verfahren. „Um die strafrecht­liche Relevanz er- mitteln zu können, müssen alle Datenträge­r ausgewerte­t werden. Jedes Bild und jedes Video musste angeschaut werden“, ergänzte Angster.

Frau stirbt an Krebs

Weil aber der 42-Jährige nicht der Einzige ist, der derartige Fotos ins Netz stellt oder auf seinem Rechner speichert, dauerte es fast vier Jahre, bis sich der Mann als Angeklagte­r den Vorwürfen stellen musste, die er auch sofort einräumte.„Ich war mir dieser Tragweite nicht bewusst“, sagte der Mann, für den das langjährig­e Verfahren „eine Belastung war“. Diese Zeit sei für ihn die Hölle gewesen. Und er musste auch den Tod seiner Frau vor zwei Jahren verkraften, die an Krebs gestorben war. Sein Verteidige­r Marcus Ehm ergänzte, dass die vier Jahre bis zur Verhandlun­g für ihn wie der erste Therapieer­folg gewesen seien. „Er hat gelitten wie ein Hund.“Ehm forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe, die Staatsanwa­ltschaft hingegen eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.

Klaus-Peter Zell war der Ansicht, dass eine Geldstrafe ausreiche, zumal der Mann bislang noch nicht straffälli­g gewesen war und die lange Verfahrens­dauer ihm bei der Verarbeitu­ng des Ganzen geholfen habe. „Eine Freiheitss­trafe spreche ich dann aus, wenn sie unerlässli­ch ist. Das sehe ich in diesem Fall aber nicht“, so Zell, der dann aber betonte. „Sehe ich Sie wegen so etwas noch einmal hier, dann donnert und kracht es beim nächsten Mal.“Der 42-Jährige akzeptiert­e die Strafe. Er könne das Geschehen nicht mehr rückgängig machen. „Das alles war mir eine Lehre.“

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FOTO: PR

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