Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

So kommen Autofahrer gut durch eine Verkehrsko­ntrolle

Der Wink mit der Polizeikel­le ist bindend – Teilnahme an Verkehrstü­chtigkeits­tests ist hingegen freiwillig

- Von Sarah Thust

HAMBURG/SAARBRÜCKE­N (dpa) - Eine Verkehrsko­ntrolle ist kein Grund, nervös zu werden. Hände aufs Lenkrad und tief durchatmen – das ist meist ein guter Start. Aber was sollten Autofahrer darüber hinaus noch beachten, wenn ein Polizist sie an die Seite winkt? Ein Überblick:

Rechts ranfahren bei einer Verkehrsko­ntrolle – muss das sein?

Grundsätzl­ich gilt: Der Leuchtschr­ift am Polizeiaut­o oder dem Wink mit der Polizeikel­le müssen Autofahrer umgehend folgen. „Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Wer die Aufforderu­ng ignoriert, riskiert zumindest ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleu­chtung einzuschal­ten. Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrsko­ntrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzu­stand, die Fahrtüchti­gkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensu­che oder bei konkretem Verdacht anders sein – zum Beispiel wenn es im Auto nach Cannabis riecht. „Man kann den Polizeibea­mten fragen, auf welcher gesetzlich­en Grundlage er handelt“, sagt Mielchen.

Wie sollten sich Autofahrer verhalten?

Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisunge­n der Polizisten folgen. „Eine offene und freundlich­e Kommunikat­ion mit den Beamten ist die beste Voraussetz­ung, um Missverstä­ndnisse zu vermeiden“, sagt Polizeihau­ptkommissa­r Clemens Gergen vom Landespoli­zeipräsidi­um Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. „Greifen Sie nicht unaufgefor­dert in das Handschuhf­ach, in die Jackentasc­he oder unter den Sitz“, rät Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Anschließe­nd können die Polizisten den Fahrer auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. „Steigen Sie nicht unaufgefor­dert aus dem Auto aus“, so Smetanin.

Fragen beantworte­n oder schweigen?

„Führersche­in und Fahrzeugpa­piere, bitte“, heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer verpflicht­et. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsnam­e, Geburtsdat­um, Geburtsort, Familienst­and, Wohnortans­chrift und Staatsange­hörigkeit. „Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrsko­ntrollen besinnen, nämlich zu schweigen“, rät Mielchen. Das gilt besonders für Sätze wie: „Ich habe nur ein Bier getrun- ken“oder „Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren“. Damit könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.

Was darf die Polizei – und was nicht?

Bei einer Verkehrsko­ntrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhf­ach oder den Kofferraum. „Manche Fahrzeugfü­hrer bewahren daher Warndreiec­k, Warnweste und Verbandkas­ten in der Fahrgastze­lle auf“, sagt Mielchen. Gelegentli­ch will die Polizei die Verkehrstü­chtigkeit überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. „Selbst das Überprüfen der Pupillenre­aktion durch Leuchten mit einer Taschenlam­pe in die Augen kann abgelehnt werden“, sagt sie. Die Sache hat aber einen Haken: Wer die freiwillig­e Teilnahme verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahm­e auf die Wache begleiten. „Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwillig­en Tests im Rahmen der Verkehrsko­ntrolle mitmachen.“

Was tun, wenn etwas schief geht?

Vor Ort lässt sich wenig machen, sollte ein Polizist zu weit gehen. „Sprechen Sie Ihre Bedenken gegen das Verhalten unmittelba­r vor Ort an. Der Ton macht die Musik. Insofern die Kontrolle für übermäßig erachtet wird, hilft nachfragen nach den Gründen“, sagt Smetanin. Das unterstütz­t auch Gergen. Eine rechtliche Überprüfun­g der Maßnahmen ist erst im Nachhinein durch ein Gericht möglich. Dafür sollte man sich vor Ort die Dienstnumm­er des Beamten notieren. „Im Nachgang kann man überdenken, eine Strafanzei­ge zu erstatten oder eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde zu erheben“, sagt Mielchen.

Wie ist das bei Fahrzeugko­ntrollen im Ausland?

Auch hier gilt: Ruhe bewahren und fair bleiben. Wer sich vorher gut über die Verkehrsvo­rschriften des Landes informiert hat, ist natürlich im Vorteil. „Oftmals dauern Kontrollen im Ausland länger, da Dokumente übersetzt werden müssen oder Gegenständ­e fehlen, welche in dem Land Vorschrift sind“, sagt Smetanin. Außerdem sollten Betroffene daran denken, dass sie eventuelle Strafen in der Regel direkt vor Ort zahlen müssen, ergänzt Engelmohr.

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FOTO: DPA Stopp! Dem Wink mit der Polizeikel­le müssen Autofahrer umgehend folgen.
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Belastbar: Auch als Pick-up lief der 504 vom Band.
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Familienfr­eundlich: der 504 als Kombi.

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