Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Stadt erlaubt Rasenmähen zwischen 12 und 14 Uhr

Veraltete Polizeiver­ordnung soll überarbeit­et werden – Nachtruhe zwischen 20 und 7 Uhr

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BAD SAULGAU (tha) - Die Stadt Bad Saulgau will die veraltete Polizeiver­ordnung auf den neuesten Stand bringen. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass die Mittagsruh­e von Montag bis Samstag zwischen 12 und 14 Uhr gestrichen wird. „Das Rasenmähen ist dann auch während dieser Zeit erlaubt“, sagt Thomas Schäfers, Pressespre­cher der Stadt Bad Saulgau.

Die letzte Fassung der für Bad Saulgau geltenden Polizeiver­ordnung ist 18 Jahre alt. Doch 2002 wurde das Bundesimmi­ssionsgese­tz geändert und das Prinzip aufgeweich­t. Seither muss bei geräuschin­tensiven Arbeiten im Garten nur noch die Nachtruhe zwischen 20 und 7 Uhr eingehalte­n werden. Bedeutet also, dass ein Bürger sich nicht beschweren kann, wenn der Nachbar zwischen 12 und 14 Uhr seinen Rasen mäht. „Wir hoffen dabei aber auf gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme unter Nachbarn“, ergänzt Thomas Schäfers.

Die SPD-Fraktion im Bad Saulgauer Gemeindera­t hatte den Antrag gestellt, die Polizeiver­ordnung zu überarbeit­en. Thomas Schäfers geht davon aus, dass wahrschein­lich noch vor den Sommerferi­en die neue Polizeiver­ordnung auf den Weg gebracht werden könne. Zur Polizeiver­ordnung zählen beispielsw­eise auch die Einwurfzei­t bei Glascontai­nern oder die Vorschrift­en beim Plakatiere­n. „Es sind ein paar Kleinigkei­ten, die wir ändern müssen“, so Schäfers.

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FOTO: DPA Keine Mittagsruh­e mehr: Rasenmähen ist zwischen 12 und 14 Uhr erlaubt.

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