Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wann Autos in zweiter Reihe halten dürfen
Wer die Regeln nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen
Blöd, wenn vor dem Lieblingsbäcker gerade kein Parkplatz mehr frei ist. Jetzt kurz in zweiter Reihe parken und schnell hinein – kein Problem, oder? Doch, sagt Frank Häcker, Fachanwalt und Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Denn es gibt enge Grenzen dafür, wer sich wann und wie in die zweite Reihe stellen darf. Ein Überblick:
Wann dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?
Zum Ein- und Aussteigen sowie Beund Entladen dürfen sie in zweiter Reihe halten, dürfen dabei aber niemanden behindern. Grundsätzlich ist das Stoppen neben geparkten Fahrzeugen in diesen Situationen sogar erlaubt. Doch Vorsicht, das gilt nur fürs Halten. Parken dürfen in zweiter Reihe nur Taxis. Und die dürfen dabei – wie haltende Autos – ebenfalls niemanden behindern. Die Autos dahinter müssen an ihnen vorbeikommen können, ohne dafür anzuhalten, sagt Häcker. Die Spur sollte also noch breit genug für zwei Fahrzeuge sein.
Wie lange dürfen Autofahrer in zweiter Reihe halten?
Halten bedeutet, maximal drei Minuten an einer Stelle zu stehen und das Auto dabei immer im Blick zu haben. Das gilt auch für die zweite Reihe. Beliebt, aber verboten und teuer: das Parken in zweiter Reihe.
Was drohen für Strafen?
Behindern Autofahrer beim Parken in zweiter Reihe andere Autos, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Was tun, wenn man selbst in zweiter Reihe zugeparkt wurde?
„Dann sollten Autofahrer Beweise von der Situation sammeln“, rät Häcker. Betroffene machen also beispielsweise Fotos vom Auto und Kennzeichen und notieren die Kontaktdaten von Zeugen. „Damit kann man dann eine Anzeige machen“, so Häcker. Ein Anruf bei der Polizei allein bringe nur selten etwas, schätzt er. Denn der Falschparker dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eintreffen. Wer einen wichtigen Termin zu verpassen droht, weil er zugeparkt wurde, könne sich ein Taxi rufen und die Kosten später geltend machen. „Aber nicht den Polizisten spielen“, mahnt Häcker. Er warnt beispielsweise davor, den Zweite-Reihe-Parker selbst zuzuparken oder anderweitig am Fortfahren zu hindern. Das könne nämlich als Nötigung ausgelegt und bestraft werden. (dpa)