Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Obacht bei Lebensmitteln als Souvenirs
Der Zoll erlaubt bei der Einfuhr nur bestimmte Mengen
STUTTGART (dpa) - Der Wein aus dem Lieblingslokal oder die Gewürze vom Basar: Lebensmittel sind ein willkommenes Mitbringsel aus dem Urlaub. Doch gerade wer Sachen aus weiter entfernten Regionen in die EU einführen will, kann Probleme beim Zoll bekommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt folgende Tipps:
Vorschriften und Mengenbeschränkung:
Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Eier müssen Touristen an speziellen Eingangsstellen von Tierärzten kontrollieren lassen. Daneben brauchen Verbraucher für diese Erzeugnisse bestimmte Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument – ziemlich viel Aufwand also. Wer außerhalb der EU war, darf beispielsweise maximal zwei Kilo Speisepilze mitbringen – die Einfuhr von Kartoffeln ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Nahrungsergänzungsmittel: Hier ist die Menge entscheidend: Ein Vorrat für maximal drei Monate ist in Ordnung.
Alkoholgehalt:
Innerhalb der EU dürfen bis zu 10 Liter Spirituosen und bis zu 110 Liter Bier mit nach Hause genommen werden. Für Importe von außerhalb gilt: Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent sind auf 1 Liter, Bier auf 16 Liter beschränkt.
Tabakwaren
Aus der EU/außerhalb der EU sind 800/200 Zigaretten, 400/100 Zigarillos, 200/50 Zigarren und 1 kg/250 Gramm Tabak erlaubt.