Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bürgervers­ammlung wird Einwohnerv­ersammlung

Veranstalt­ung findet am 13. September statt

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BAD SAULGAU (sz) - Die Stadtverwa­ltung Bad Saulgau lädt für Donnerstag, 13. September, um 18.30 Uhr ins Stadtforum zu einer Einwohnerv­ersammlung ein. Fünf Punkte, zu denen die Verwaltung über die Planung, Durchführu­ng beziehungs­weise aktuelle Sachstände informiere­n wird, stehen auf der Tagesordnu­ng.

Auf der Tagesordnu­ng der Versammlun­g stehen aktuelle Themen wie die Schul- und Kindergart­enkonzepti­on. Dabei geht es um die baulichen Entwicklun­gen und weitere Planungen. Die Ausweisung neuer Wohnbauflä­chen im vereinfach­ten Verfahren in der Kernstadt und den Ortsteilen ist ein weiteres Thema der Versammlun­g. Die Stadtverwa­ltung informiert in dieser Versammlun­g außerdem über den aktuellen Sachstand bei der Wertstoff- und Grüngutsam­mlung in Bad Saulgau. Es geht außerdem um aktuelle Informatio­nen zum Stadtjubil­äum 2019. Alle Einwohneri­nnen und Einwohner Bad Saulgaus und der Teilorte sind hierzu ganz herzlich eingeladen.

Bislang auf Bürger beschränkt

Bis vor wenigen Jahren war der Kreis der möglichen Teilnehmer auf die Bürger einer Stadt oder Gemeinde beschränkt und hieß damals noch Bürgervers­ammlung. Bürger einer Stadt oder Gemeinde ist, wer Deutscher oder EU-Angehörige­r ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 3 Monaten in der Stadt oder Gemeinde wohnt.

Seit wenigen Jahren regelt die Gemeindeor­dnung, dass nicht nur Bürger, sondern alle Einwohner einer Stadt oder Gemeinde an dieser Versammlun­g teilnehmen können. Einwohner sind all diejenigen, die in einer Stadt oder Gemeinde wohnen. Folgericht­ig heißt die Veranstalt­ung deshalb Einwohnerv­ersammlung.

Über die reine Teilnahme hinaus besteht die Möglichkei­t, Vorschläge und Anregungen vorzubring­en, die dann innerhalb von drei Monaten im Gemeindera­t oder den zuständige­n Ausschüsse­n behandelt werden soll en. Jeder Einwohner, der sich zu Wort meldet, sollte kurz seinen Vorund Zunamen sowie seine Anschrift nennen. Den Vorsitz in der Einwohnerv­ersammlung führt die Bürgermeis­terin. Sie kann ihre Stellvertr­eter und Fachbereic­hsleiter hinzuziehe­n, ihnen auch im Einzelfall den Vortrag übertragen. Nach der Eröffnung der Einwohnerv­ersammlung ruft die Vorsitzend­e in entspreche­nder Reihenfolg­e die einzelnen Tagesordnu­ngspunkte auf.

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FOTO: ARCHIV Die Schul- und Kindergart­enkonzepti­on ist eines der Themen der Einwohnerv­ersammlung.

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