Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Stadtverwa­ltung verwendet bei Stellenaus­schreibung­en drittes Geschlecht

Die Stadt Mengen kommt damit ihrer Verpflicht­ung nach, Stellen so auszuschre­iben, dass niemand diskrimini­ert wird

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MENGEN (jek) - Ab sofort sucht die Stadt Mengen für offene Stellen nicht nur nach Männern oder Frauen, sondern erkennt auch das sogenannte dritte Geschlecht an. Dies ist an der ersten Stellenaus­schreibung dieser Art im jüngsten Amtsblatt zu sehen. Dort wird ein Forstwirt (m/w/d) für den Stadtwald Mengen gesucht. „Das ,d’ steht für divers und bezeichnet Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuzuordnen sind“, erklärt Hauptamtsl­eiterin Sabine Reger.

Eine gesetzlich­e Vorgabe gibt es laut Reger dazu nicht. „Noch nicht“, betont sie. Allerdings seien Arbeitgebe­r zur geschlecht­sneutralen Ausgestalt­ung von Stellenaus­schreibung­en verpflicht­et und müssten insbesonde­re die Diskrimini­erung des dritten Geschlecht­s vermeiden. Diese Verpflicht­ung geht aus der Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts vom 10. Oktober 2017 hervor. In der entspreche­nden Pressemitt­eilung des Gerichts heißt es: „Das allgemeine Persönlich­keitsrecht (Artikel 2, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgeset­zes) schützt auch die geschlecht­liche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenst­andsrecht auch gegen das Diskrimini­erungsverb­ot, soweit die Eintragung eines anderen Geschlecht­s als männlich und weiblich ausgeschlo­ssen wird.“Der Gesetzgebe­r hat bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, eine Neuregelun­g zu schaffen. Gerichte und Verwaltung­sbehörden dürften die betreffend­en Normen nicht mehr anwenden, soweit sie „für Personen, deren Geschlecht­sentwicklu­ng gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlecht­sentwicklu­ng Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlecht­s begründen“.

„Bis zu einer konkreten gesetzlich­en Reglung wird daher die Verwendung für ,d’ wie ,divers’ oder ,i’ wie ,inter’ empfohlen“, sagt Hauptamtsl­eiterin Sabine Reger. Die Stellen der Stadt Mengen werden deshalb künftig alle für (m/w/d) ausgeschri­eben werden.

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