Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Stadtverwaltung verwendet bei Stellenausschreibungen drittes Geschlecht
Die Stadt Mengen kommt damit ihrer Verpflichtung nach, Stellen so auszuschreiben, dass niemand diskriminiert wird
MENGEN (jek) - Ab sofort sucht die Stadt Mengen für offene Stellen nicht nur nach Männern oder Frauen, sondern erkennt auch das sogenannte dritte Geschlecht an. Dies ist an der ersten Stellenausschreibung dieser Art im jüngsten Amtsblatt zu sehen. Dort wird ein Forstwirt (m/w/d) für den Stadtwald Mengen gesucht. „Das ,d’ steht für divers und bezeichnet Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuzuordnen sind“, erklärt Hauptamtsleiterin Sabine Reger.
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es laut Reger dazu nicht. „Noch nicht“, betont sie. Allerdings seien Arbeitgeber zur geschlechtsneutralen Ausgestaltung von Stellenausschreibungen verpflichtet und müssten insbesondere die Diskriminierung des dritten Geschlechts vermeiden. Diese Verpflichtung geht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 hervor. In der entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot, soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als männlich und weiblich ausgeschlossen wird.“Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie „für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen“.
„Bis zu einer konkreten gesetzlichen Reglung wird daher die Verwendung für ,d’ wie ,divers’ oder ,i’ wie ,inter’ empfohlen“, sagt Hauptamtsleiterin Sabine Reger. Die Stellen der Stadt Mengen werden deshalb künftig alle für (m/w/d) ausgeschrieben werden.