Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Erschließungsgebühren im Baugebiet Knebelstraße werden fällig
Gemeinderäte in Scheer bestätigen die Fertigstellung der Reischacherstraße und des Baron-Eberhard-Wegs
SCHEER (vr) - Das Baugebiet Knebelstraße in Heudorf ist nun fertiggestellt, bald werden die Erschließungsgebühren für die Bereiche, die noch nicht abgerechnet wurden, fällig. Noch im diesem Jahr könne die Stadt mit den Einnahmen rechnen, kündigte Kämmerer Wolfgang Buck dem Gemeinderat am Montag an. Es handelt sich um rund 100 000 Euro. Die Anlieger wüssten Bescheid und hätten teilweise schon nachgefragt, wann die Gebühren fällig werden, sagte Bürgermeister Lothar Fischer.
Der Gemeinderat hatte drei Beschlüsse zu fällen. Zum einen wurden die verschiedenen Bauabschnitte zu einer Abrechnungseinheit zusammengezogen. Bisher wurden im Baugebiet Knebeläcker zwei Erschließungsabschnitte gebildet. Der erste Bauabschnitt – Knebelstraße und Kapellenstraße – wurde bereits 2005 fertiggestellt und mit den Anliegern abgerechnet.
Im zweiten Abschnitt wurden die Reischacherstraße und der BaronEberhard-Weg ausgebaut und erschlossen. 2005 hatte der Gemeinderat die Baumaßnahme in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Dieser Beschluss sollte nun aufgehoben werden, um die Bauabschnitte zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen zu können. Dies sei mit dem Landratsamt so abgesprochen, so Bürgermeister Fischer. Die Räte fassten dazu einen einstimmigen Beschluss.
Die Räte hatten weiter festzustellen, dass die Reischacherstraße und der Baron-Eberhard-Weg, die im Zeitraum von 2001 und 2017 ausgebaut wurden, nun fertiggestellt sind. Auch dies wurde einstimmig beschlossen. Rat Ewald Braig fragte, ob wirklich alles fertiggebaut sei. Bürgermeister Fischer erklärte, dass noch eine Laterne an der Einfahrt fehle. Sie werde montiert, sobald alle Baumaschinen abgezogen seien, sonst laufe man Gefahr, dass sie beschädigt wird und ersetzt werden muss. „Selbst wenn es die Versicherung bezahlt, muss es nicht sein.“
Abfräsen wird nicht berechnet
Rätin Liane Hildenbrandt forderte die Verwaltung auf, bei der Abrechnung der Baukosten zu beachten, dass der Ausbau der Straße viele Jahre gedauert habe und deshalb das Abfräsen und neu Asphaltieren der Straße, das zwischendurch notwendig wurde, den Anliegern nicht in Rechnung gestellt werden dürfe. Fischer erklärte, dass dies beachtet werde und dieser Teil schon bei der Abrechnung mit den Straßenbaufirmen getrennt worden ist. „Nur das, was abzurechnen ist, wird abgerechnet“, versprach er.
Schließlich hatten die Räte die Widmung der Straße zu beschließen. Die Straße müsse rechtlich freigegeben werden, so Fischer. Dies sei ein formaler Akt, weil die Anlieger natürlich schon lange die Straßen befahren. Auch dies ging erwartungsgemäß einstimmig durch.