Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nachdenken kann erwartet werden
Zum Leitartikel „Sein Herz schenkt man freiwillig“(4.9.):
Die neuerliche Debatte über die Widerspruchslösung bei der Organspende, die jeden Bürger automatisch zum Organspender machen will, sofern er nicht einen schriftlichen Widerspruch in seiner Tasche mitführt, lässt völlig außer Acht, dass die Organe dem lebenden Körper entnommen werden müssen und der Spender somit seiner Tötung zustimmt zum Nutzen des Empfängers. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Gehirntoddiagnose, deren Zuverlässigkeit von vielen Fachleuten angezweifelt wird und als „künstliches Konstrukt“deklariert wird, um die Organspende vom lebenden Spender vor dem Gesetz zu rechtfertigen. Menschen, die von Nahtoderlebnissen berichten, erzählen, dass Sie in bewusstlosem Zustand die ganze Umgebung, Helfer und Ärzte wahrgenommen haben. Somit ist davon auszugehen, dass die Seele den Körper erst nach dem Tod verlässt und es ist also zu befürchten, dass die Seele des Spenders zum Zuschauer seiner eigenen Organentnahme gemacht wird.
Die Frage, inwiefern die Organentnahme, die den Tod des Spenders zur Folge hat, mit Religion und Ethik und der Würde des Individuums zu vereinbaren ist, muss daher vor einer Gesetzesänderung gründlich diskutiert werden.
Margret Biechele, Ochsenhausen
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