Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gemeinderat verabschiedet Lärmaktionsplan für Mengen
Es gibt keine Tempo-30-Zone auf der Bundesstraße, sondern andere Maßnahmen für die Storchenneststraße
MENGEN (jek) - Der Gemeinderat der Stadt Mengen hat am Dienstag den Lärmaktionsplan für die Stadt beschlossen. Nachdem das Ingenieurbüro Brenner Bernard den Räten den Plan im Mai vorgestellt hatte, waren nun die Behörden und die Öffentlichkeit zu Stellungnahmen aufgefordert gewesen. „Die Anhörung hat keine relevanten Punkte ergeben, die eine Änderung des Aktionsplans erfordern“, sagte Ingenieurin Anne Griebel. Somit war es für die Räte ein Leichtes, ihre Zustimmung zu geben.
Zur Erinnerung: Die Stadt Mengen ist wie alle Kommunen dazu verpflichtet, einen sogenannten Lärmaktionsplan für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Grundlage dieser Pflicht sind die Umgebungslärmrichtlinien der Europäischen Union und das Bundesimmissionsschutzgesetz. Pläne sind demnach für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erforderlich.
Bei den Erhebungen des Ingenieurbüros hat sich für Mengen lediglich ein Lärmschwerpunkt ergeben, bei dem im 24-Stunden-Wert der Grenzwert von 70 Dezibel und nachts zwischen 22 und 6 Uhr der Wert von 60 Dezibel überschritten werden. Er befindet sich an der Storchenneststraße in unmittelbarer Nähe zur B 311. Die beiden Mehrfamilienhäuser in der Storchenneststraße 5 und 11 würden zwar jeweils über einen ein Meter hohen Erdwall mit Bewuchs und eine etwa zwei Meter hohe Lärmschutzwand verfügen, diese Maßnahmen reichen aber rechnerisch nicht aus, um allen Einwohnern den richtigen Lärmschutz zu gewähren, hieß es im Mai.
Das Ingenieurbüro hatte als Gegenmaßnahme vorgeschlagen, zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 311 am Bahnhof und bei Penny eine Tempo-30-Zone einzurichten, die nachts gilt. Die Gemeinderäte hatten sich dagegen ausgesprochen, da sie befürchten, der Verkehr würde dann über Ennetach ausweichen und dort zu neuen Lärmbelästigungen führen. Stattdessen präferierten sie Schutzmaßnahmen wie die Erhöhung des Erdwalls, Lärmschutzfenster, Schalldämmlüfter und weiterer Schallschutz für Balkone für die betroffenen Gebäude.
„Die 30er-Zone wurde aus dem Aktionsplan wieder herausgenommen und von der Verkehrsbehörde im Landratsamt auch so akzeptiert“, sagte Volker Badouin, Sachgebietsleiter Tiefbau im Rathaus. „Da sparen sie sich ja auch Kosten und Arbeit.“Ein Anwohner aus Ennetach hatte eine Stellungnahme zur Lärmbelastung abgegeben, die nicht berücksichtigt wurde, da nur nach Maßnahmen für den Schwerpunkt gesucht worden war.