Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wann wir uns wehren dürfen
Das Leben ist eine zwiespältige Angelegenheit, das wurde den Deutschen in der zurückliegenden Woche vor Augen geführt. Es gab zwei Meldungen, die im weiteren Sinne dem Thema Gefahrenabwehr zuzuordnen sind, aber nur eine war geeignet, die Zuversicht hinsichtlich eines gedeihlichen Zusammenlebens in dieser Republik zu stärken. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass „effektive Gegenmaßnahmen“getroffen werden dürfen, wenn beim Waldspaziergang ein nicht angeleinter Hund heraneilt, den der Halter nicht mehr unter Kontrolle hat. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Hund aggressiv sei. Man müsse das Verhalten des Tieres nicht analysieren, argumentierten die Richter.
Allen Nicht-Hundeflüsterern erleichtert dieser Spruch das Leben sehr. Sie müssen nun nicht mehr trotz Schockstarre sofort das Handy zücken und Rasse, Alter und Verhalten des Hundes eingeben, um herauszufinden, dass der nur spielen will, sondern können sich einen Ast greifen und um ihr Leben kämpfen.
Nun aber zur zweiten Meldung: Friedrich „Bierdeckel“Merz ist zurück und möchte die östrogengeschwängerte Konsenspolitik der Kanzlerin ausmerz(!)en. Wenn wir alles richtig verstanden haben, geht es darum, die Herrschaft der alten Männer zu restaurieren. Dazu ist es nötig, den Testosterongehalt der CDU-Politik wieder auf ein vernünftiges Level wie zu Zeiten Helmut Kohls anzuheben. Bisher hat sich noch kein Gericht damit beschäftigt, wie dieser Gefahr begegnet werden kann. Das bleibt dann also wieder mal an uns hängen. (hü)
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