Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Landwirte können ab sofort Dürrehilfe beantragen
LANDKREIS SIGMARINGEN (sz) Nach dem trockenen und heißen Sommer können Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen Dürrehilfen erhalten. Das Antragsverfahren zur Dürrehilfe aus Landes- und Bundesmitteln hat am 1. November begonnen. Anträge können bis zum 30. November beim Landratsamt Sigmaringen eingereicht werden. Die Antragsunterlagen werden über das Internet unter der Adresse www.landwirtschaft-bw.info „Dürrehilfe“bereitgestellt und können beim Fachbereich Landwirtschaft angefordert werden. Die Unterlagen beinhalten ein Merkblatt mit Erläuterungen und Ausfüllhinweisen, das über die Fördervoraussetzungen und die Erfolgsaussichten für eine Entschädigung Auskunft gibt.
Hilfen können Landwirte erhalten, die einen Rückgang des Naturalertrags von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt aller Kulturen im Vergleich zum Referenzzeitraum über drei beziehungsweise fünf Jahre, abzüglich des schlechtesten und besten Jahres, vorweisen können. Die Berechnung erfolgt nach vorgegebenen Durchschnittswerten aus Baden-Württemberg, getrennt nach konventionellem oder ökologischem Anbau, oder nach eigenen, nachgewiesenen Werten.
Der ermittelte Dürreertragsschaden (Ertragsverlust und eventuell notwendige Grundfutterzukäufe) muss zudem mindestens 5000 Euro betragen. Vom errechneten wirtschaftlichen Schaden können maximal 50 Prozent entschädigt werden. Auch muss durch den Schaden eine wirtschaftliche Gefährdung des Betriebs eintreten.
Weiter gibt es eine Reihe von Ausschlusskriterien, die sich nach den positiven Einkünften laut Einkommenssteuerbescheid (Prosperitätsgrenze), den verfügbaren Eigenmitteln sowie den Gewinnen von nicht landwirtschaftlichen Gewerbebetrieben richten.
Die Anträge werden von KarlHeinz Müller beim Fachbereich Landwirtschaft bearbeitet. Er ist unter der Telefonnummer 07571/ 102 86 11 und per E-Mail an
karl-heinz.mueller@lrasig.de erreichbar.