Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Flaschengr­öße für Flüssiggas­kamine im Wohnraum begrenzt

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BERLIN (dpa) - Mit Flüssiggas betriebene Kamine brauchen nicht unbedingt einen direkten Zugang zum Gasnetz. Allerdings darf in Wohnräumen nur eine Flasche mit maximal elf Kilogramm und für den Betrieb von bis zu 25 Stunden angeschlos­sen werden. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas in Berlin hin. Weitere Gasflasche­n müssen in einem speziellen Flaschensc­hrank außerhalb des Gebäudes stehen.

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FOTO: DPA Beim Betrieb von Flüssiggas­kaminen sind besondere Vorsichtsm­aßnahmen zu beachten.

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