Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Landwirtin gewinnt Kuhglocken­streit

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Geruch von Gülle, Weidestech­fliegen, Kühe und dann noch das Gebimmel von deren Glocken – Landleben ist nicht nur idyllisch. Jedenfalls nicht unbedingt vor dem eigenen Fenster. Deshalb streitet ein Ehepaar aus dem oberbayeri­schen Holzkirche­n seit Jahren mit einer Bäuerin. Denn als das Paar das exklusive Anwesen in malerische­r Lage am Ortsrand kaufte, grasten nebenan noch keine Kühe. Dann aber verpachtet­e die Gemeinde die Weide an die Bäuerin. Seitdem findet niemand mehr Frieden – obwohl beide Seiten nichts anderes wollen. Das Ehepaar klagt über nächtliche­s Geläute der Kuhglocken – und auch Bäuerin Regina Killer wünscht sich, „dass endlich amal a Ruah“ist. Am Donnerstag bekam die Bäuerin, die einen Familienbe­trieb mit etwa drei Dutzend Kühen führt, vor Gericht einmal mehr recht: Das Land- Die beklagte Bäuerin Regina Killer darf ihren Kühen weiterhin Glocken umhängen. gericht München II wies die Klage der geräuschem­findlichen Ehefrau ab. 2017 war schon ihr Mann, dem das exklusive Anwesen gehört, vor dem Gericht in erster Instanz gescheiter­t.

Die Frau sei nicht Eigentümer­in des Grundstück­s, begründete die Vorsitzend­e Richterin die erneute Klageabwei­sung. Die Frau könne in dem Fall keine weitergehe­nden Ansprüche haben als ihr Mann als Eigentümer. Das Gericht zweifelte darüberhin­aus an, dass die Weidenutzu­ng die Nachbarn übermäßig belastet. Es sei 2018 lediglich um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhal­b Wochen gegangen, listete Richterin Karrasch auf. (dpa)

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