Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Landwirtin gewinnt Kuhglockenstreit
Geruch von Gülle, Weidestechfliegen, Kühe und dann noch das Gebimmel von deren Glocken – Landleben ist nicht nur idyllisch. Jedenfalls nicht unbedingt vor dem eigenen Fenster. Deshalb streitet ein Ehepaar aus dem oberbayerischen Holzkirchen seit Jahren mit einer Bäuerin. Denn als das Paar das exklusive Anwesen in malerischer Lage am Ortsrand kaufte, grasten nebenan noch keine Kühe. Dann aber verpachtete die Gemeinde die Weide an die Bäuerin. Seitdem findet niemand mehr Frieden – obwohl beide Seiten nichts anderes wollen. Das Ehepaar klagt über nächtliches Geläute der Kuhglocken – und auch Bäuerin Regina Killer wünscht sich, „dass endlich amal a Ruah“ist. Am Donnerstag bekam die Bäuerin, die einen Familienbetrieb mit etwa drei Dutzend Kühen führt, vor Gericht einmal mehr recht: Das Land- Die beklagte Bäuerin Regina Killer darf ihren Kühen weiterhin Glocken umhängen. gericht München II wies die Klage der geräuschemfindlichen Ehefrau ab. 2017 war schon ihr Mann, dem das exklusive Anwesen gehört, vor dem Gericht in erster Instanz gescheitert.
Die Frau sei nicht Eigentümerin des Grundstücks, begründete die Vorsitzende Richterin die erneute Klageabweisung. Die Frau könne in dem Fall keine weitergehenden Ansprüche haben als ihr Mann als Eigentümer. Das Gericht zweifelte darüberhinaus an, dass die Weidenutzung die Nachbarn übermäßig belastet. Es sei 2018 lediglich um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete Richterin Karrasch auf. (dpa)