Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Klage liegt in Sigmaringen
Gericht soll Windpark-Genehmigung kassieren
BAD SAULGAU (rum) - Der Verein Zukunft Natur macht Ernst und klagt gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen auf dem Schellenberg durch das Landratsamt Sigmaringen. Geklagt wird auch gegen das Regierungspräsidium Tübingen, das den Widerspruch gegen die Entscheidung des Landratsamts zurückgewiesen hatte.
Im ihrem Newsletter informiert der Verein über die Einreichung der Klage am 13. Februar beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Wie in den Klage- und Widerspruchsverfahren zuvor tritt Willi Dirlewanger als Kläger auf. Sein Wohnhaus befindet sich in 717 Meter Entfernung zum geplanten Windpark. Es ist die nächstgelegene Wohnbebauung. Er wird vom Verein unter anderem auch finanziell unterstützt. Zur Finanzierung des Verfahrens sind 15 000 Euro notwendig, die der Verein in Form von Spenden gesammelt hat. Die Entscheidung, den Weg durch die Instanzen weiter zu beschreiten, fiel in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Ausgangspunkt der behördlichen und juristischen Auseinandersetzung ist das Vorhaben des Ellwanger Unternehmens Windkraft Uhl, das auf dem Schellenberg auf den Gemarkungen Bierstetten und Braunenweiler drei Windkraftanlagen errichten möchte. Dafür hatte das Landratsamt im Dezember 2016 die Genehmigung erteilt. Als vorgesetzte Behörde hat das Regierungspräsidium Tübingen Mitte Januar einen Widerspruch gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Deshalb beschreitet der Verein nun den Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Firma Uhl hat angekündigt, im Frühjahr mit den Bauarbeiten für den Windpark zu beginnen.