Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Drogen bringen Führersche­in in Gefahr

Podiumsdis­kussion als Abschluss der Verkehrssi­cherheitsw­oche der berufliche­n Schulen

- Von Sarah Huß

BAD SAULGAU - Zum Abschluss der Verkehrssi­cherheitsw­oche in den berufliche­n Schulen von Bad Saulgau, haben Experten am Freitag im Stadtforum über das Thema „Pappe weg, was nun? - Alkohol, Drogen und Straftaten, nicht nur im Straßenver­kehr“diskutiert. Den teilnehmen­den Schülern der Willi-Burth-Schule und der Helene-Weber-Schule sollte so klar gemacht werden, was passiert, wenn der Führersche­in bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinf­luss entzogen wird. Moderiert wurde die Veranstalt­ung von Dieter Speiser vom Landeskrim­inalamt.

Jugendlich­e im Alter zwischen 18 und 24 Jahren gelten im Straßenver­kehr als Risikogrup­pe. Von den knapp 441 Verkehrsto­ten im Jahr 2018 in Baden-Württember­g war fast jeder fünfte aus dieser Altersgrup­pe. Die Veranstalt­ung sollte an das anknüpfen, was die Jugendlich­en in der zurücklieg­enden Verkehrssi­cherheitsw­oche gelernt hatten. Ziel war es, bei den Jugendlich­en das Bewusstsei­n für gefährlich­e Situatione­n zu schärfen, damit weniger Unfälle passieren und Führersche­inentzüge vermieden werden können.

Es gibt auch gelbe Karten

„Es gibt viele Gründe für einen Führersche­inentzug“, sagt Yvonne Neuber, Leiterin der Führersche­instelle im Landratsam­t. „Auch eine sogenannte ,gelbe Karte’ ist möglich. Wenn jemand durch Alkohol, Drogen oder auch Aggression auffällig wird, wird er bei uns registrier­t. So können wir, wenn er später erneut auffällig wird, darauf zurückgrei­fen“, sagt die Vertreteri­n des Landratsam­tes. Eine solche Registrier­ung ist auch möglich, wenn der Betroffene nicht oder noch nicht im Besitz einer Fahrerlaub­nis ist.

„Viele wissen nicht, dass der Führersche­in auch entzogen werden kann, ohne dass ich am Straßenver­kehr teilnehme“, sagt Rechtsanwa­lt Stefan Kabus. Wenn jemand beispielsw­eise auf einem Festival Drogen nehme und dann in eine Polizeikon­trolle gerate, könne das bereits für einen Führersche­inentzug reichen, so der Rechtsanwa­lt für Verkehrsre­cht. Nehme jemand mit einer Blutalkoho­lkonzentra­tion von über 0,5 Prozent am Straßenver­kehr teil, so habe das schon gravierend­e Folgen für den Betroffene­n. „Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar und muss mit einer Freiheitss­trafe oder einer hohen Geldstrafe rechnen. Sind es unter 1,1 Promille, so droht einem der Führersche­inentzug und eine Geldstrafe“, so Kabus. Sobald die Blutalkoho­lkonzentra­tion über einen Wert von 1,2 steigt, könne man laut Neuber eine medizinisc­he psychiatri­sche Begutachtu­ng anfordern. Verkehrsps­ychologe Helmut Katein erklärt: „Ich will, dass die Betroffene­n darüber nachdenken warum sie tun, was sie tun.“Oft sei die Antwort: Gruppenzwa­ng. Doch dieser angebliche Gruppenzwa­ng entstehe im eigenen Kopf. Man wolle, man müsse sich nicht an die Gruppe anpassen. Das sei ein Muster, das Psychologe­n eher bei Menschen mit schwacher Psyche beobachten.

Die Chance, seinen Führersche­in wieder zurück zu bekommen, hängt vom jeweiligen Fall ab. „Ist die Frist des Entzugs abgelaufen, so heißt dies nicht automatisc­h, dass der Betroffene seinen Führersche­in gleich wieder bekommt“, so Neuber. Die Neuerteilu­ng müsse beantragt werden. Je nach Einschätzu­ng des Gutachters falle dann auch die Entscheidu­ng.

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FOTO: SARAH HUSS Moderator Dieter Speiser im Gespräch mit den Diskussion­steilnehme­rn, dem Polizisten Jürgen Bohm, Yvonne Neuber, Helmut Katein und Stefan Kabus (von links).

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