Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Drogen bringen Führerschein in Gefahr
Podiumsdiskussion als Abschluss der Verkehrssicherheitswoche der beruflichen Schulen
BAD SAULGAU - Zum Abschluss der Verkehrssicherheitswoche in den beruflichen Schulen von Bad Saulgau, haben Experten am Freitag im Stadtforum über das Thema „Pappe weg, was nun? - Alkohol, Drogen und Straftaten, nicht nur im Straßenverkehr“diskutiert. Den teilnehmenden Schülern der Willi-Burth-Schule und der Helene-Weber-Schule sollte so klar gemacht werden, was passiert, wenn der Führerschein bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wird. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dieter Speiser vom Landeskriminalamt.
Jugendliche im Alter zwischen 18 und 24 Jahren gelten im Straßenverkehr als Risikogruppe. Von den knapp 441 Verkehrstoten im Jahr 2018 in Baden-Württemberg war fast jeder fünfte aus dieser Altersgruppe. Die Veranstaltung sollte an das anknüpfen, was die Jugendlichen in der zurückliegenden Verkehrssicherheitswoche gelernt hatten. Ziel war es, bei den Jugendlichen das Bewusstsein für gefährliche Situationen zu schärfen, damit weniger Unfälle passieren und Führerscheinentzüge vermieden werden können.
Es gibt auch gelbe Karten
„Es gibt viele Gründe für einen Führerscheinentzug“, sagt Yvonne Neuber, Leiterin der Führerscheinstelle im Landratsamt. „Auch eine sogenannte ,gelbe Karte’ ist möglich. Wenn jemand durch Alkohol, Drogen oder auch Aggression auffällig wird, wird er bei uns registriert. So können wir, wenn er später erneut auffällig wird, darauf zurückgreifen“, sagt die Vertreterin des Landratsamtes. Eine solche Registrierung ist auch möglich, wenn der Betroffene nicht oder noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
„Viele wissen nicht, dass der Führerschein auch entzogen werden kann, ohne dass ich am Straßenverkehr teilnehme“, sagt Rechtsanwalt Stefan Kabus. Wenn jemand beispielsweise auf einem Festival Drogen nehme und dann in eine Polizeikontrolle gerate, könne das bereits für einen Führerscheinentzug reichen, so der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Nehme jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Prozent am Straßenverkehr teil, so habe das schon gravierende Folgen für den Betroffenen. „Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe rechnen. Sind es unter 1,1 Promille, so droht einem der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe“, so Kabus. Sobald die Blutalkoholkonzentration über einen Wert von 1,2 steigt, könne man laut Neuber eine medizinische psychiatrische Begutachtung anfordern. Verkehrspsychologe Helmut Katein erklärt: „Ich will, dass die Betroffenen darüber nachdenken warum sie tun, was sie tun.“Oft sei die Antwort: Gruppenzwang. Doch dieser angebliche Gruppenzwang entstehe im eigenen Kopf. Man wolle, man müsse sich nicht an die Gruppe anpassen. Das sei ein Muster, das Psychologen eher bei Menschen mit schwacher Psyche beobachten.
Die Chance, seinen Führerschein wieder zurück zu bekommen, hängt vom jeweiligen Fall ab. „Ist die Frist des Entzugs abgelaufen, so heißt dies nicht automatisch, dass der Betroffene seinen Führerschein gleich wieder bekommt“, so Neuber. Die Neuerteilung müsse beantragt werden. Je nach Einschätzung des Gutachters falle dann auch die Entscheidung.