Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Schutzgebiet wird neu zugeschnitten
Neues Landschaftsschutzgebiet Altshausen-Fleischwangen-Königsegg in Planung
RIEDHAUSEN - Das Landschaftsschutzgebiet Altshausen-LaubbachFleischwangen wird neu zugeschnitten und heißt künftig Landschaftsschutzgebiet Altshausen-Fleischwangen-Königsegg. In einer Bürgerinformation am Mittwoch in Ebenweiler und am Donnerstag in Riedhausen in der Pfarrscheuer wurde der Entwurf für die Neufassung des Gebiets vorgestellt. Die Pläne befinden sich noch in der Entwurfsphase.
Rund 50 Zuhörer kamen zur Bürgerinformation nach Riedhausen. „Die Behörden kommen auf die Bürger, auf die Grundstückseigentümer zu. Das ist eine schöne Geste“, sagte Riedhausens Bürgermeister Ekkehard Stettner. „Man muss aber auch sagen: Die Bürger und die Grundstückseigentümer lassen sich auch nicht mehr alles gefallen“, wies er auf eine veränderte Haltung in der Gesellschaft hin. Christiane Bäumer vom ausführenden Büro „Hage plus Hoppenstedt Partner“und Gerolf Maucher, Sachbearbeiter im Landratsamt Ravensburg sowie Landratsamts-Dezernent Walter Sieger stellten den Entwurf vor.
Wie Christiane Bäumer erläuterte, entspreche die bisherige Verordnung nicht mehr den aktuellen rechtlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen an ein Landschaftsschutzgebiet. Sie erklärte, was wichtig ist bei der Neuordnung: Weist das Gebiet noch besondere Qualitäten auf, welche besonderen Qualitäten sind kennzeichnend für das Gebiet, welche Schutzziele ergeben sich daraus – diese zentralen Fragen sollen demnach mit der Neufassung beantwortet werden. „Gleichzeitig sollen aber auch die Siedlungswünsche der Gemeinde berücksichtigt werden, sofern das naturschutzfachlich vertretbar war“, sagte Christiane Bäumer. Dazu fanden laut Walter Sieger im Vorfeld Gespräche mit den Bürgermeistern betroffener Kommunen statt, um die gewerblichen Entwicklungswünsche der Gemeinden abzuklären.
Beitrag zum Klimaschutz leisten
Ried, Streuobstwiesen, naturnahe Still- und Fließgewässer, Moorböden, die der Atmosphäre Kohlenstoffdioxid entziehen und als Kohlenstoff speichern und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – Christiane Bäumer zeigte auf, wie wertvoll das Gebiet ist. Auch das schöne Landschaftsbild, sie erwähnte besonders das Hoßkircher Ried und den Altshauser Weiher seien
schützenswert. Gerolf Maucher führte aus, dass die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet eine Auszeichnung für eine besondere, schöne, gut erhaltene oder besonders wichtige Landschaft sei.
Ein „Landschaftsschutzgebiet“sei der „Oscar“für eine Landschaft, bemerkte
er mit Bezug auf die Filmpreise in Hollywood. Er sprach auch über die Umnutzung landwirtschaftlicher Hofstellen in einem Landschaftsschutzgebiet. Machbare Vorhaben seien beispielsweise die Umnutzung eines Stalls zu einer Schreinerei, nicht machbar die Umnutzung
zu einer Spedition oder einem Autohaus.
Im Vergleich zum Zuschnitt des bisherigen Landschaftsschutzgebiets gibt es Änderungen: Im Bereich um Laubbach fällt ein Teil weg, ebenso ein Teil bei Altshausen. Neu hinzu kommt eine Fläche bei Fleischwangen. Unklar war an dem Abend, wie deutlich sich die Fläche des künftigen Gebiets reduziert: Laut der Präsentation würde die Fläche von 5254 Hektar auf 5204 Hektar zurückgehen – doch das Schaubild, das neue und alte Gebietskulisse verglich, zeigte, dass die Rücknahmefläche womöglich deutlich größer sein könnte. Im Publikum wurden die genannten Daten jedenfalls angezweifelt. Christiane Bäumer und Gerolf Maucher kündigten an, noch einmal genau nachzurechnen.
Im Zuschauerbereich waren Landwirte, die nachfragten, ob das neue Gebiet ihre Arbeit behindern könnte. „Das Landschaftsschutzgebiet redet ihnen in die Bewirtschaftung Ihrer Fläche nicht rein“, versicherte Dezernent Walter Sieger. Man befinde sich noch in der Entwurfsphase, betonte Gerolf Maucher. Nun könnten Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden.
Bis Mitte März soll das förmliche Verfahren gestartet werden. Vier Wochen lang findet dann eine sogenannte öffentliche Anhörung statt, anschließend werden die eingegangenen Anregungen und Einwendungen bearbeitet. Abgeschlossen wird das Verfahren durch eine öffentliche Bekanntmachung der neuen Verordnung.