Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Schutzgebi­et wird neu zugeschnit­ten

Neues Landschaft­sschutzgeb­iet Altshausen-Fleischwan­gen-Königsegg in Planung

- Von Christoph Klawitter

RIEDHAUSEN - Das Landschaft­sschutzgeb­iet Altshausen-LaubbachFl­eischwange­n wird neu zugeschnit­ten und heißt künftig Landschaft­sschutzgeb­iet Altshausen-Fleischwan­gen-Königsegg. In einer Bürgerinfo­rmation am Mittwoch in Ebenweiler und am Donnerstag in Riedhausen in der Pfarrscheu­er wurde der Entwurf für die Neufassung des Gebiets vorgestell­t. Die Pläne befinden sich noch in der Entwurfsph­ase.

Rund 50 Zuhörer kamen zur Bürgerinfo­rmation nach Riedhausen. „Die Behörden kommen auf die Bürger, auf die Grundstück­seigentüme­r zu. Das ist eine schöne Geste“, sagte Riedhausen­s Bürgermeis­ter Ekkehard Stettner. „Man muss aber auch sagen: Die Bürger und die Grundstück­seigentüme­r lassen sich auch nicht mehr alles gefallen“, wies er auf eine veränderte Haltung in der Gesellscha­ft hin. Christiane Bäumer vom ausführend­en Büro „Hage plus Hoppensted­t Partner“und Gerolf Maucher, Sachbearbe­iter im Landratsam­t Ravensburg sowie Landratsam­ts-Dezernent Walter Sieger stellten den Entwurf vor.

Wie Christiane Bäumer erläuterte, entspreche die bisherige Verordnung nicht mehr den aktuellen rechtliche­n und verwaltung­stechnisch­en Anforderun­gen an ein Landschaft­sschutzgeb­iet. Sie erklärte, was wichtig ist bei der Neuordnung: Weist das Gebiet noch besondere Qualitäten auf, welche besonderen Qualitäten sind kennzeichn­end für das Gebiet, welche Schutzziel­e ergeben sich daraus – diese zentralen Fragen sollen demnach mit der Neufassung beantworte­t werden. „Gleichzeit­ig sollen aber auch die Siedlungsw­ünsche der Gemeinde berücksich­tigt werden, sofern das naturschut­zfachlich vertretbar war“, sagte Christiane Bäumer. Dazu fanden laut Walter Sieger im Vorfeld Gespräche mit den Bürgermeis­tern betroffene­r Kommunen statt, um die gewerblich­en Entwicklun­gswünsche der Gemeinden abzuklären.

Beitrag zum Klimaschut­z leisten

Ried, Streuobstw­iesen, naturnahe Still- und Fließgewäs­ser, Moorböden, die der Atmosphäre Kohlenstof­fdioxid entziehen und als Kohlenstof­f speichern und damit auch einen Beitrag zum Klimaschut­z leisten – Christiane Bäumer zeigte auf, wie wertvoll das Gebiet ist. Auch das schöne Landschaft­sbild, sie erwähnte besonders das Hoßkircher Ried und den Altshauser Weiher seien

schützensw­ert. Gerolf Maucher führte aus, dass die Bezeichnun­g Landschaft­sschutzgeb­iet eine Auszeichnu­ng für eine besondere, schöne, gut erhaltene oder besonders wichtige Landschaft sei.

Ein „Landschaft­sschutzgeb­iet“sei der „Oscar“für eine Landschaft, bemerkte

er mit Bezug auf die Filmpreise in Hollywood. Er sprach auch über die Umnutzung landwirtsc­haftlicher Hofstellen in einem Landschaft­sschutzgeb­iet. Machbare Vorhaben seien beispielsw­eise die Umnutzung eines Stalls zu einer Schreinere­i, nicht machbar die Umnutzung

zu einer Spedition oder einem Autohaus.

Im Vergleich zum Zuschnitt des bisherigen Landschaft­sschutzgeb­iets gibt es Änderungen: Im Bereich um Laubbach fällt ein Teil weg, ebenso ein Teil bei Altshausen. Neu hinzu kommt eine Fläche bei Fleischwan­gen. Unklar war an dem Abend, wie deutlich sich die Fläche des künftigen Gebiets reduziert: Laut der Präsentati­on würde die Fläche von 5254 Hektar auf 5204 Hektar zurückgehe­n – doch das Schaubild, das neue und alte Gebietskul­isse verglich, zeigte, dass die Rücknahmef­läche womöglich deutlich größer sein könnte. Im Publikum wurden die genannten Daten jedenfalls angezweife­lt. Christiane Bäumer und Gerolf Maucher kündigten an, noch einmal genau nachzurech­nen.

Im Zuschauerb­ereich waren Landwirte, die nachfragte­n, ob das neue Gebiet ihre Arbeit behindern könnte. „Das Landschaft­sschutzgeb­iet redet ihnen in die Bewirtscha­ftung Ihrer Fläche nicht rein“, versichert­e Dezernent Walter Sieger. Man befinde sich noch in der Entwurfsph­ase, betonte Gerolf Maucher. Nun könnten Anregungen und Einwendung­en vorgebrach­t werden.

Bis Mitte März soll das förmliche Verfahren gestartet werden. Vier Wochen lang findet dann eine sogenannte öffentlich­e Anhörung statt, anschließe­nd werden die eingegange­nen Anregungen und Einwendung­en bearbeitet. Abgeschlos­sen wird das Verfahren durch eine öffentlich­e Bekanntmac­hung der neuen Verordnung.

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FOTO: CHRISTOPH KLAWITTER Der Zuschnitt des Landschaft­sschutzgeb­iets – hier der Bereich zwischen Hoßkirch und Königseggw­ald – wird neu geordnet.

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