Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Pfullendor­f verlängert die Parkzeiten

Künftig ist an vielen Plätzen zwei Stunden parken mit Parkscheib­e erlaubt

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PFULLENDOR­F (sz) - Bislang konnte in der Innenstadt von Pfullendor­f auf den ausgewiese­nen Parkfläche­n bei Verwendung der Parkscheib­e maximal eineinhalb Stunden geparkt werden (außer im verkehrsbe­ruhigten Bereich). Der Gemeindera­t der Stadt Pfullendor­f hat im Januar vergangene­n Jahres beschlosse­n, die bisher zulässige Parkdauer auf zwei Stunden anzuheben.

Dieser Beschluss wurde von der Straßenver­kehrsbehör­de entspreche­nd umgesetzt und hierzu eine verkehrsre­chtliche Anordnung erlassen.

Der Bauhof der Stadt Pfullendor­f hat am 13. Februar nunmehr alle entspreche­nden Verkehrsze­ichen angepasst und aktualisie­rt.

Somit darf künftig in der Innenstadt von Pfullendor­f, auf den ausgewiese­nen Parkfläche­n, bei Verwendung der Parkscheib­e maximal zwei Stunden geparkt werden.

Die Ausnahme hiervon bildet weiterhin die untere Hauptstraß­e, welche ein verkehrsbe­ruhigter Bereich ist. Dort ist das Parken ebenfalls nur in gekennzeic­hneten Flächen und nur für maximal 30 Minuten erlaubt.

Bereits in der Strategieg­ruppe und im Arbeitskre­is zur Entwicklun­g der Innenstadt war der Vorschlag der Verwaltung auf Verlängeru­ng der Parkzeit auf offene Ohren gestoßen. „Mit der Ausweitung der Parkzeit bleibt mehr Zeit zum Einkaufen oder für Arztbesuch­e“, sagte Bürgermeis­ter Thomas Kugler, der von einem „zusätzlich­e Bonbon“für die Besucher der Innenstadt sprach. Die verlängert­e Parkzeit soll auch auf das Parkhaus Stadtmitte ausgedehnt werden.

Die parkenden Autofahrer sollten die Parkscheib­enpflicht und die Vorgaben am jeweiligen Parkplatz beachten.

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FOTO: SEBASTIAN KORINTH Auf den alten Verkehrsze­ichen sind als Höchstpark­zeit noch eineinhalb Stunden angegeben. Das wurde jetzt geändert.

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