Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rundfunkbe­itrag soll ab 2021 steigen

Kommission empfiehlt 18,36 Euro ab Januar 2021 – Jetzt liegt der Ball bei den Ländern

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(dpa) - Zuletzt wurde immer wieder über den Rundfunkbe­itrag für die öffentlich-rechtliche­n Sender ARD, ZDF und Deutschlan­dradio an sich diskutiert, nun empfiehlt eine Expertenko­mmission eine Erhöhung: Die Gebühr soll zum Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat steigen. Ihren Bericht mit dieser Empfehlung übergab die Kommission zur Ermittlung des Finanzbeda­rfs der Rundfunkan­stalten (KEF) am Donnerstag in Berlin an die Bundesländ­er. Diese haben in der Sache das letzte Wort.

(dpa) - 17,50 Euro monatlich: Dieser Betrag ist pro Haushalt in Deutschlan­d für den öffentlich­rechtliche­n Rundfunk zurzeit fällig. TV, Radio, Mediatheke­n, Nachrichte­n, Filme, Shows – all das gibt es im Gegenzug von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio. In der Politik steht die Debatte an, wie hoch der Rundfunkbe­itrag ab 2021 sein soll. Werden Haushalte am Ende monatlich 86 Cent mehr und damit 18,36 Euro bezahlen?

Wer entscheide­t, wie hoch der Beitrag ist?

Die Bundesländ­er. Sie halten in einem Staatsvert­rag – er heißt Rundfunkfi­nanzierung­sstaatsver­trag – die Beitragshö­he fest. Die Laufzeit erstreckt sich in der Regel über vier Jahre – die nächste Periode läuft von 2021 bis 2024.

Auf welcher Grundlage treffen die Länder die Entscheidu­ng?

Sie stützen sich auf eine richtungsw­eisende Empfehlung einer unabhängig­en Kommission, kurz KEF genannt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbeda­rfs der Rundfunkan­stalten berechnet die voraussich­tlichen Ausgaben auf Grundlage des Finanzbeda­rfs, den die öffentlich-rechtliche­n Sender anmelden. Am Ende sprechen die Experten eine Empfehlung aus, wie hoch der Rundfunkbe­itrag sein sollte. Am Donnerstag übergab das Gremium in Berlin seinen Bericht an die Länder mit dieser Empfehlung: Der Rundfunkbe­itrag soll zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro erhöht werden.

Wie geht es weiter?

Die Länder sind jetzt am Zug. Das Prozedere: Als erstes beschließe­n die Länderchef­s, ob sie den Rundfunkbe­itrag ändern wollen. Das könnte am 12. März in der Ministerpr­äsidentenk­onferenz in Berlin passieren. Die rheinland-pfälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD), die auch Vorsitzend­e der Rundfunkko­mmission der Länder ist, sagte in Berlin: „Ich bin zuversicht­lich, dass bei der nächsten Ministerpr­äsidentenk­onferenz wir zu einem Ergebnis kommen.“Sie betonte auch: „Es ist klar allen Ministerpr­äsidenten, dass es zu einer Beitragser­höhung kommen muss.“Der KEF-Vorschlag sei moderat.

Nach einem Beschluss der Ministerpr­äsidenten werden die Landtage informiert und Debatten folgen. Nächster Schritt: Die Ministerpr­äsidenten unterzeich­nen den Staatsvert­rag – das könnte im Sommer sein. Letzter Schritt: Die Landtage müssen dem Ganzen zustimmen. Weil die Länder den Staatsvert­rag miteinande­r schließen, braucht es eine 16:0 Entscheidu­ng – also Einstimmig­keit. Danach tritt der Vertrag in Kraft. Ziel ist, dass der neue Rundfunkbe­itrag ab dem 1. Januar 2021 gilt.

Wie viel Geld bringt der Rundfunkbe­itrag ein?

2018 lagen die Gesamtertr­äge bei rund acht Milliarden Euro, wie aus dem Jahresberi­cht vom Beitragsse­rvice hervorgeht. Das entspricht einem leichten Plus von rund 0,4 Prozent im Vergleich zu 2017. Es gab fast 46 Millionen Beitragsko­nten, den Löwenantei­l machen Wohnungen mit fast 40 Millionen aus. Daneben gibt es unter anderem Betriebsst­ätten und Gästezimme­r, für die auch Beitragsko­nten eingericht­et sind. Der Beitragsse­rvice rechnet damit, dass 2019 ein ähnlich hoher Beitrag wie 2018 zusammenge­kommen ist.

Wie stehen die Länderchef­s zu einer Erhöhung?

Ministerpr­äsidentin Dreyer will für den KEF-Vorschlag bei den Länderchef­s werben. Sachsens Medienmini­ster Oliver Schenk (CDU) betonte am Donnerstag: „Mit der jetzt vorgeschla­genen Beitragsan­passung liegt die KEF nicht nur deutlich unter dem auch von ihr zunächst prognostiz­ierten Anpassungs­bedarf von zwei Euro, sondern auch deutlich unterhalb des Anstiegs der Lebenshalt­ungskosten seit der letzten Beitragser­höhung im Jahr 2009. Das zeigt, dass erste Reformen greifen.“

Wirkt sich die unklare politische Lage in Thüringen auf das Prozedere aus?

Der Staatsvert­rag muss am Ende von allen 16 Länderchef­s und allen 16 Landtagen beschlosse­n sein – und zwar einstimmig. Dreyer betonte, dass man auch weiterhin in der Ministerpr­äsidentenk­onferenz Beschlüsse fassen werde. „Wir können jetzt nicht darauf warten, ob Thüringen demnächst eine Regierung hat oder nicht.“Mit einer neuen Regierung müsse dann ein Beschluss möglichst bald nachgeholt werden, damit Staatsvert­räge umgesetzt werden können.

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