Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wer in Deutschlan­d eine Waffe tragen darf

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Wer in Deutschlan­d eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetz­ungen erfüllen. Geregelt ist das Waffenrech­t im Waffengese­tz. Geht es um Schrecksch­uss-, Reizstoff- und Signalwaff­en, reicht der kleine Waffensche­in. Der große Waffensche­in berechtigt dazu, öffentlich eine geladene Schusswaff­e zu tragen. Die Voraussetz­ungen für beide regelt das Waffengese­tz in Paragraf 4.

Der Bewerber muss demnach volljährig, zuverlässi­g und „persönlich geeignet“sein. Das heißt, er darf nicht alkoholabh­ängig oder psychisch krank sein. Sachkundig­keit, die zum Beispiel durch eine Jägerprüfu­ng nachgewies­en wurde, ist eine weitere Bedingung. Nachweisen muss der Antragstel­ler auch ein „Bedürfnis“zum Führen der Waffe: als Jäger oder Sportschüt­ze oder um sich als „gefährdete Person“zu schützen.

Beide Waffensche­ine werden für drei Jahre bewilligt, danach wird die Zuverlässi­gkeit überprüft. Wer Waffen nur kaufen und besitzen möchte, wie zum Beispiel Sammler, braucht dafür nur eine Waffenbesi­tzkarte. Volljährig­keit, Zuverlässi­gkeit, Eignung, Sachkunde und ein nachzuweis­endes Bedürfnis sind aber auch hier Voraussetz­ung. Die Bundesregi­erung hat erst vor wenigen Wochen das Waffenrech­t verschärft. Künftig müssen die Behörden immer beim Verfassung­sschutz nachfragen, bevor sie Waffenerla­ubnisse vergeben. Das soll Extremiste­n den Zugriff auf Waffen erschweren. Außerdem müssen Jäger und Sportschüt­zen nach fünf und dann noch einmal nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr „Bedürfnis“nach Waffenbesi­tz fortbesteh­t. In Deutschlan­d waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregi­erung mehr als 5,4 Millionen Privatpers­onen im Besitz von meldepflic­htigen Waffen oder Waffenteil­en. Der Deutsche Schützenbu­nd zum Beispiel verzeichne­te im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388 000 Jäger. (dpa)

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