Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
So kommen Selbstständige durch die Krise
Was Betroffene tun können, wenn die Einnahmen weggebrochen sind
(dpa) - Boutiquen müssen schließen, geplante Caterings fallen aus, Sprachkurse und Coachings werden abgesagt: Die Corona-Krise trifft besonders viele Selbstständige hart. Was können Betroffene tun?
Liquiditätsplan erstellen:
Schritt eins sei es, einen Liquiditätsplan zu erstellen, rät Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). „Was geht ein, was geht raus und wie lange kann ich ohne Aufträge überleben?“Auf diese Weise müssten betroffene Selbstständige jetzt versuchen, ihre Kontoauszüge für die kommenden Monate vorauszuplanen.
Die Ausgaben im Blick behalten:
Wichtig sei für Selbstständige auch, zu prüfen, welche laufenden Ausgaben sich senken oder aussetzen lassen. „Viele Selbstständige haben Büroräume, Praxen, Ladenflächen oder etwa einen Pkw. Dafür laufen die Miete und Leasingrate weiter“, sagt Lutz. Er rät Selbstständigen mit dem Vermieter zu sprechen, und die aktuelle Situation zu erklären.
Wer von der Krise unmittelbar betroffen ist, sollte außerdem seine Sozialversicherungsbeiträge anpassen lassen. Gesetzliche Krankenkassen setzen die Beiträge für freiwillig Versicherte herab, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, erklärt die Gewerkschaft Verdi. „Es gibt Krankenkassen, die den Beitrag bei entsprechendem Nachweis sogar vorübergehend auf Null senken“, sagt Lutz. Die Künstlersozialkasse KSK bietet ihren Versicherten auf ihrer Webseite an, bei Auftragsstornierungen die geänderte Einkommenserwartung zu melden. „Was Selbstständige nicht tun sollten: Einfach keine Beiträge bezahlen“, mahnt Lutz. Betroffene Selbstständige sollten zudem beim zuständigen Finanzamt ihre Vorauszahlungen herabsetzen oder ganz aussetzen lassen.
Geschäftsmodell prüfen:
Selbstständige, deren Termine abgesagt wurden oder deren Läden geschlossen sind, können jetzt überlegen: Wie kann ich meine Leistungen erbringen? „Wichtig ist, jetzt in den Notfallmodus zu schalten“, sagt Lutz. Es brauche Kreativität, um neue Umsätze zu generieren – zum Beispiel, indem man das Geschäft ins Digitale verlagert oder sich neue Aufgaben sucht, die langfristig mit Einnahmen verbunden sind. „Da bieten sich aktuell auch Chancen, und das ist am Ende auch wichtig für die Psyche.“
Überbrückungskredit beantragen:
Wer überlegt, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, sollte sich zuvor beraten lassen. Ohnehin seien die Chancen auf einen Kredit für viele Solo-Selbstständige aber gering, meint Lutz. Auch Gunter Haake vom Referat Selbstständige der Verdi sieht Kredite kritisch – besonders für Personen mit geringen Verdiensten. „Damit verschiebt sich die Liquiditätsproblematik“, sagt er. Betroffene seien dann nach der Krise doppelt belastet, wenn sie für ihren Lebensunterhalt
aufkommen und den Kredit zurückzahlen müssen.
Zuschüsse beantragen:
Selbst wenn die staatlichen Hilfsprogramme erst anlaufen, können Selbstständige bereits aktiv werden. Lutz rät, alles im Detail zu dokumentieren: Welche Kunden oder Klienten sagen wann ab, was geht verloren, wie hoch sind die Beträge? „Wenn man das direkt vorbereitet, kann man es dann direkt ausdrucken und mitschicken.“Sobald klar ist, welche Hilfsangebote infrage kommen, sollte man Lutz zufolge schnell reagieren. „Der Antrag soll ja nicht ganz unten im Stapel liegen.“Außerdem empfiehlt er, sich tagesaktuell zu informieren.
Sozialleistungen beantragen:
Wer als Solo-Selbstständiger auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung ist, kann Arbeitslosengeld I beantragen. Selbstständige sollten den Antrag in der aktuellen Situation aber nur dann stellen, wenn sie sich bereits jetzt absehbar für längere Zeit in einer existenzbedrohlichen Situation befinden, rät Verdi-Experte Haake. Denn: Die Zahlung von Arbeitslosengeld ist für Selbstständige derzeit auf zwei Auszahlungen begrenzt, informiert Verdi. „Wer noch ungefähr hinkommt, sollte noch ein paar Tage abwarten, und sich informieren, wie die Hilfsfonds aussehen werden“, rät Haake. Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung bekommen Arbeitslosengeld II. Das Arbeitsministerium hat hierfür erleichterte Zugänge angekündigt. Selbstständige können laut Haake auch prüfen, ob sie die Bedingungen für Wohngeld erfüllen.
Insolvenz prüfen:
Wer sehr schlimm betroffen ist, sollte sich auch über eine mögliche Insolvenz informieren. Solo-Selbstständige haften in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Inhaber einer GmbH sollten aber auf ihre Meldepflichten gucken und Schulden melden, damit ihr Privatvermögen im Falle einer Insolvenz geschützt bleibt.