Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Zwangsgutscheine statt Rückzahlung
Verbraucherschützer kritisieren die Regelung der Bundesregierung für geplatzte Freizeitveranstaltungen
- Kunden von Freizeitunternehmen oder -einrichtungen müssen mit Gutscheinen für nicht erbrachte Veranstaltungen oder andere Leistungen vorlieb nehmen. Verbraucherschützer sehen darin ungesicherte Zwangsdarlehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Warum bekommen Kunden künftig nur noch Gutscheine für nicht erbrachte Leistungen?
der heutigen Rückzahlungspflicht Gutscheine ausstellen.
Für welche Verträge wird die Regelung gelten?
Sollte die Gutscheinregelung angesichts persönlicher Lebensumstände unzumutbar sein, kann auf einer Rückzahlung der Karten oder Beiträge bestanden werden. Was die Bundesregierung konkret unter dieser Einschränkung versteht, geht aus dem Formulierungsentwurf für den Bundestag jedoch nicht hervor. Das Recht auf eine finanzielle Erstattung besteht auch, wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wird.
Ab wann gilt die Neuregelung?
Zunächst sind Bundestag und Bundesrat gefragt. Das Parlament muss das Gesetz formulieren und darüber abstimmen. Danach muss es die Länderkammer passieren. Fachleute rechnen damit, dass es Mitte Mai in Kraft treten kann. Nach Auskunft des Justizministeriums wird es nicht rückwirkend gelten. Wer dringend auf eine Rückerstattung angewiesen ist, kann dies derzeit noch fordern. Doch kann dies schlimmstenfalls die
Existenznot der betreffenden Anbieter vergrößern.
Warum kritisieren Verbraucherschützer die Gutscheinregelung?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagt die ungleiche Behandlung von Unternehmen und Verbrauchern. Erstere erhielten eine staatliche Unterstützung, letztere nur wenige Stundungsmöglichkeiten. Da die Konsumenten meist mehrere Verträge haben, vom Musikunterricht, über das Fitnessstudio bis hin zur Dauerkarte für Sportveranstaltungen summierten sich die zu stundenden Beträge auf hohe Summen. „Dies stellt nichts Anderes dar als die zwangsweise Zurverfügungstellung eines zinslosen und ungesicherten Darlehens“, kritisiert der vzbv, „das vollständige Risiko einer Insolvenz des Unternehmers wird auf den Verbraucher abgewälzt.“Der Verband fordert deshalb Nachbesserungen.