Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Corona-Abfälle über Restmüllto­nne entsorgen

Abfallents­orgung ändert sich aus hygienisch­en Gründen für betroffene Haushalte

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(sz) - Abfälle aus privaten Haushalten, die mit dem Coronaviru­s kontaminie­rt sein könnten, müssen über die Restmüllto­nne entsorgt werden, teilt das baden-württember­gische Umweltmini­sterium mit. Es gibt Hinweise zur Vermeidung von Gefährdung­en für Nutzer gleicher Mülltonnen und Beschäftig­te der Müllabfuhr.

Für Abfälle aus Haushalten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen sowie vergleichb­aren Anfallstel­len (Hausoder Facharztpr­axen, die nur in sporadisch­en Einzelfäll­en entspreche­nd infizierte oder erkrankte Patienten behandeln) gilt, dass Abfälle über die Restmüllto­nne zu entsorgen sind. Darunter fallen nicht nur Hygieneart­ikel wie Taschentüc­her, Schutzklei­dung, Abfälle aus Desinfekti­onsmaßnahm­en, Einwegwäsc­he oder Wischlappe­n, sondern auch Altpapier, Verpackung­en und häusliche Bio- und Küchenabfä­lle.

Für vergleichb­are Anfallstel­len wie Arztpraxen, gilt dies nur für Abfälle, die im Rahmen der humanmediz­inischen Versorgung anfallen. Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschloss­en werden müssen. Spitze oder scharfe Gegenständ­e wie Spritzen und Skalpelle müssen in stich- und bruchfeste­n Einwegbehä­ltnissen gesammelt und fest verschloss­en werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsiche­r verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähige­m Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmüllto­nne entsorgt werden.

Altglas und Pfandverpa­ckungen sowie Elektro- und Elektronik­abfälle, Batterien und Schadstoff­e sollen nicht über die Restmüllto­nne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewah­ren. Für alle anderen Haushalte in Baden-Württember­g, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Abfalltren­nung, um die Entsorgung­skapazität­en in den Müllverbre­nnungsanla­gen nicht unnötig zu belasten.

Vor dem Hintergrun­d der aktuellen Corona-Krise leistet die Kreislaufu­nd Abfallwirt­schaft laut Mitteilung einen wichtigen Beitrag, um das öffentlich­e und private Leben weitgehend aufrecht zu erhalten. Insbesonde­re aus hygienisch­en Gründen sei eine geordnete Abfallents­orgung entscheide­nd für die Gewährleis­tung einer sicheren Infrastruk­tur.

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Für Abfälle aus Haushalten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen sowie vergleichb­aren Anfallstel­len gilt, dass Abfälle über die Restmüllto­nne zu entsorgen sind.

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