Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nothilfe für Mittelstand
Firmen können nun KfW-Schnellkredite beantragen
- Mittelständische Unternehmen können seit dieser Woche die neuen Schnellkredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen, für die der Bund vollständig die Haftung übernimmt. Die Bundesregierung wolle so unbürokratisch und verlässlich helfen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der Kredit, der eine Laufzeit von zehn Jahren hat, richtet sich vor allem an Unternehmen, die mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Sie können bis zu 25 Prozent ihres Jahresumsatzes 2019 als Kredit für Betriebsmittel und Investitionen erhalten, je nach Umsatz bis zu 500 000 Euro. Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten sogar bis zu 800 000 Euro. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen, so müssen diese seit mindestens Anfang 2019 aktiv gewesen sein. Außerdem müssen sie im vergangenen Jahr einen Gewinn erwirtschaftet haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 dürfen sie sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Auf diese Weise will das Bundeswirtschaftsministerium sicherstellen, dass nur Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten seien, auch Anträge stellen könnten, begründet das Markus Merzbach von der KfW.
Auch wenn der Staat die Haftung für diese Kredite vollständig übernimmt, müssen die Unternehmen die Anträge über ihre jeweiligen Hausbanken stellen. Die Hausbanken nehmen nicht wie bei sonstigen Förderkrediten bis zu 20 Prozent des Risikos in ihre Bücher, aber sie müssen die Plausibilität der Anträge überprüfen: Gibt es das Unternehmen überhaupt? Stimmen die Angaben zu Umsatz und Zahl der Mitarbeiter? Ist eine Auskunft etwa der Schufa beigefügt? Erst dann leiten die Geldhäuser die Anträge
weiter an die KfW. Die kann zwar erst vom kommenden Mittwoch (22. April) an direkt den Kredit auszahlen, doch in der Zwischenzeit können die Hausbanken im Bedarfsfall das Geld schon an ihre Kunden auszahlen und sich danach bei der KfW refinanzieren, sofern der Antrag spätestens am 29. April 2020 bei der KfW gestellt wird.
Für diesen Aufwand werden die Banken bezahlt: für das Entgegennehmen der Anträge und die Auszahlung des Kredits erhalten sie pauschal 1000 Euro, für die Kreditverwaltung in den Folgejahren 0,2 Prozent der Kreditsumme pro Jahr. Die Förderkredite seien eine gute Ergänzung der Finanzierungsmöglichkeiten für die Unternehmen, sagt Christian Achilles, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Der neue Schnellkredit erfasse nun auch Firmen, die bisher die Kriterien etwa für das KfW-Sonderprogramm nicht erfüllt hätten.
Der neue Schnellkredit decke aber nur einen kleinen Teil des Liquiditätsbedarfs der Unternehmen. Achilles berichtet von 800 000 Beratungsgesprächen, die die Sparkassen seit dem Shutdown geführt hätten, darunter 225 000 Anträge auf Stundungen von Zins- und Tilgungszahlungen, aber nur 3000 Anträge auf Förderkredite des Bundes oder der Länder. Diese seien nur die „Spitze des Eisbergs“. Das tatsächliche Geschäft fände in der Masse, also zu etwa 90 Prozent im Verhältnis zwischen Sparkasse und Unternehmen statt.
Die Auflagen für die Kredite seien hoch, ergänzt auch Markus BeckerMelching, der beim Bundesverband deutscher Banken für das operative Geschäft zuständig ist. So müssten die Unternehmen während der Laufzeit des Kredits auf Gewinnausschüttungen wie etwa Dividenden verzichten. Sie dürfen zudem bis Ende 2020 weitere KfW-Kredite nicht beantragen. Die Vergütungen für Geschäftsführer sind auf 150 000 Euro pro Jahr und Person gedeckelt. Zudem liegt der Zinssatz mit drei Prozent recht hoch. Doch immerhin können die Unternehmen nach einer gewissen Laufzeit des Kredits in ein Sonderprogramm der KfW mit günstigeren Zinsen wechseln. Für diesen Kredit haftet dann aber nicht mehr der Bund vollständig, sondern auch die Banken müssen einen kleinen Teil der Haftung übernehmen.