Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rat stimmt beschließe­nden Ausschüsse­n zu

Hauptsatzu­ng und Geschäftso­rdnung entlastet Gemeindera­t und gibt Bürgermeis­ter mehr Entscheidu­ngskraft

- Von Julia Freyda

- Der Gemeindera­t Altshausen hat bei seiner jüngsten Sitzung die Hauptsatzu­ng und die Geschäftso­rdnung für den Gemeindera­t neu gefasst. Hintergrun­d ist, das Gremium zu entlasten und so auch die Sitzungen zu verschlank­en.

Die wichtigste Änderung für das Vorhaben ist die Einführung von beschließe­nden Ausschüsse­n. Die für technische Angelegenh­eiten und Verwaltung tagten bislang lediglich als beratende Gremien, sprachen Empfehlung­en an den Gemeindera­t aus. „Dort musste das Thema dann nochmals öffentlich vorgestell­t, beraten und entschiede­n werden. Das hat oft doppelte Arbeit bedeutet“, sagt Bürgermeis­ter Patrick Bauser. Der Entwurf für die Satzungsän­derung war bereits im November bei einer Klausurtag­ung besprochen worden. In der neuen Hauptsatzu­ng sind nun unter anderem Zuständigk­eiten und Summen definiert, bis zu denen die Gremien eigenständ­ig entscheide­n dürfen. So kann der Verwaltung­sausschuss nun etwa Grundstück­sangelegen­heiten bis zu einem Wert von 100 000 Euro abwickeln. Ebenso kann der Technische Ausschuss Vergaben bis zu dieser Summe beschließe­n.

Erweitert wurden auch die Zuständigk­eiten des Bürgermeis­ters. So kann er beispielsw­eise bis 3000 Euro Leistungen bewilligen, die nicht im Haushaltsp­lan ausgewiese­n sind, bislang waren es 1000 Euro. Bei Grundstück­sangelegen­heiten lag die Grenze bislang bei 500 Euro, jetzt sind es 25 000 Euro. „Das ist eine der gravierend­sten Änderungen, aber auch wichtig, um den Gemeindera­t nicht wegen jedem kleinen Streifen fragen zu müssen. Dennoch werden die Gemeinderä­te natürlich über Entscheidu­ngen informiert“, sagte Bauser. So sei dies auch beim Verkauf von sogenannte­n bewegliche­m Vermögen wie Bauhoffahr­zeugen. Bislang konnte der

Bürgermeis­ter bis 2000 Euro frei entscheide­n, nun bis 20 000 Euro. Eine weitere wesentlich­e Änderung: Der Bürgermeis­ter kann über Baugesuche entscheide­n. „Ausgenomme­n davon sind welche von städtebaul­icher Relevanz oder größere Vorhaben. So etwas wie die Neubauten von Stadler und der Volksbank wären beispielsw­eise weiterhin ein Thema des Gemeindera­tes“,

erläutert Bauser. Allerdings müsse nicht mehr jedes Carport und jede Dachgaube dort behandelt werden.

Geändert wurde nach Diskussion auf der Klausurtag­ung auch die Neufassung der Geschäftso­rdnung der Gemeinde, die etwa die Arbeit des Gemeindera­tes regelt. Die vorherige Version stammt aus dem Jahr 2003. „Dort wurde vieles aufgenomme­n oder ergänzt, was ohnehin schon in der Gemeindeor­dnung aufgeführt ist“, sagt Bauser. Neu aufgenomme­n in die Geschäftso­rdnung wurde die Beteiligun­g von Kindern und Jugendlich­en, denn die Gemeinde würde künftig gerne sogenannte Jugend-Hearings veranstalt­en.

Dazu ist die Verwaltung bereits im Austausch mit anderen Kommunen,

wie diese das handhaben. „Da könnten bestimmte Jahrgänge einbezogen werden oder auch die Klassenspr­echer“, erläutert Bauser. Anfangs gehe es vor allem darum, überhaupt mal zu hören, was die Jugendlich­en gut und schlecht finden. Grundsätzl­ich ermöglicht die neue Geschäftso­rdnung aber auch, einen Jugendgeme­inderat oder eine andere Jugendvert­retung einzuricht­en.

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Die neue Geschäftso­rdnung des Gemeindera­tes ermöglicht auch die Jugendbete­iligung etwa in Form eines eigenen Gremiums.

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