Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rat stimmt beschließenden Ausschüssen zu
Hauptsatzung und Geschäftsordnung entlastet Gemeinderat und gibt Bürgermeister mehr Entscheidungskraft
- Der Gemeinderat Altshausen hat bei seiner jüngsten Sitzung die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung für den Gemeinderat neu gefasst. Hintergrund ist, das Gremium zu entlasten und so auch die Sitzungen zu verschlanken.
Die wichtigste Änderung für das Vorhaben ist die Einführung von beschließenden Ausschüssen. Die für technische Angelegenheiten und Verwaltung tagten bislang lediglich als beratende Gremien, sprachen Empfehlungen an den Gemeinderat aus. „Dort musste das Thema dann nochmals öffentlich vorgestellt, beraten und entschieden werden. Das hat oft doppelte Arbeit bedeutet“, sagt Bürgermeister Patrick Bauser. Der Entwurf für die Satzungsänderung war bereits im November bei einer Klausurtagung besprochen worden. In der neuen Hauptsatzung sind nun unter anderem Zuständigkeiten und Summen definiert, bis zu denen die Gremien eigenständig entscheiden dürfen. So kann der Verwaltungsausschuss nun etwa Grundstücksangelegenheiten bis zu einem Wert von 100 000 Euro abwickeln. Ebenso kann der Technische Ausschuss Vergaben bis zu dieser Summe beschließen.
Erweitert wurden auch die Zuständigkeiten des Bürgermeisters. So kann er beispielsweise bis 3000 Euro Leistungen bewilligen, die nicht im Haushaltsplan ausgewiesen sind, bislang waren es 1000 Euro. Bei Grundstücksangelegenheiten lag die Grenze bislang bei 500 Euro, jetzt sind es 25 000 Euro. „Das ist eine der gravierendsten Änderungen, aber auch wichtig, um den Gemeinderat nicht wegen jedem kleinen Streifen fragen zu müssen. Dennoch werden die Gemeinderäte natürlich über Entscheidungen informiert“, sagte Bauser. So sei dies auch beim Verkauf von sogenannten beweglichem Vermögen wie Bauhoffahrzeugen. Bislang konnte der
Bürgermeister bis 2000 Euro frei entscheiden, nun bis 20 000 Euro. Eine weitere wesentliche Änderung: Der Bürgermeister kann über Baugesuche entscheiden. „Ausgenommen davon sind welche von städtebaulicher Relevanz oder größere Vorhaben. So etwas wie die Neubauten von Stadler und der Volksbank wären beispielsweise weiterhin ein Thema des Gemeinderates“,
erläutert Bauser. Allerdings müsse nicht mehr jedes Carport und jede Dachgaube dort behandelt werden.
Geändert wurde nach Diskussion auf der Klausurtagung auch die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde, die etwa die Arbeit des Gemeinderates regelt. Die vorherige Version stammt aus dem Jahr 2003. „Dort wurde vieles aufgenommen oder ergänzt, was ohnehin schon in der Gemeindeordnung aufgeführt ist“, sagt Bauser. Neu aufgenommen in die Geschäftsordnung wurde die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, denn die Gemeinde würde künftig gerne sogenannte Jugend-Hearings veranstalten.
Dazu ist die Verwaltung bereits im Austausch mit anderen Kommunen,
wie diese das handhaben. „Da könnten bestimmte Jahrgänge einbezogen werden oder auch die Klassensprecher“, erläutert Bauser. Anfangs gehe es vor allem darum, überhaupt mal zu hören, was die Jugendlichen gut und schlecht finden. Grundsätzlich ermöglicht die neue Geschäftsordnung aber auch, einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einzurichten.