Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Erste Lockerungen treten in Kraft
Kleinere Läden dürfen öffnen – Für Gang an die Öffentlichkeit werden Masken empfohlen
- Baden-Württembergs Landesregierung hat die angekündigte Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Ab Montag werden im Südwesten einige Maßnahmen gelockert. Alle 14 Tage soll überprüft werden, ob die Maßnahmen wirken, ob Lockerungen oder im schlimmsten Fall erneute Einschränkungen erforderlich sind.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Nach wie vor gilt in Baden-Württemberg, dass in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist – sofern möglich. Außerdem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Familien oder Menschen, die zusammenleben, können weiter gemeinsam auf die Straße. Neu ist hingegen, dass die Landesregierung allen Bürgern ab sofort empfiehlt, in der Öffentlichkeit, insbesondere in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften sogenannte Alltagsmasken (beispielsweise einen Schal, ein Tuch oder eine selbst genähte Stoffmaske) über Mund und Nase zu tragen.
Wann öffnen die Schulen?
Die stufenweise Öffnung der Schulen beginnt am 4. Mai 2020 mit den Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das sind laut Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) rund 250 000 von 1,5 Millionen Schülern. Hier müssen die Schulen aber dafür sorgen, dass Lehrer und Schüler Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, etwa durch geänderte Sitzordnungen oder einfache Schutzmasken, wenn diese für alle verfügbar sind. Die Prüfungen beginnen ab dem 18. Mai.
Für weitere Altersgruppen erarbeitet Eisenmann in der kommenden Woche ein Konzept. Anders als in anderen Ländern werden Viertklässler zunächst nicht wieder in den Unterricht starten.
Lehrer und Schüler, die wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen zu den Corona-Risikogruppen zählen, müssen daheim bleiben. Das gilt auch, wenn in einer Familie jemand zur Risikogruppe gehört.
Was ist mit Kitas?
Diese bleiben vorerst geschlossen.
„Viele Experten sagen uns, dass wir über das Infektionsgeschehen dort zu wenig wissen, deswegen werden wir dieses Risiko zunächst nicht eingehen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Er verstehe jedoch die Wünsche der Eltern. Auch deshalb würden nun mehr Kinder Anspruch auf Betreuung in den Notbetreuungs-Gruppen bekommen.
Bislang betrifft dies Mädchen und Buben, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen wie etwa bei der Polizei oder im Pflegebereich arbeiten. Mit dem langsamen Hochfahren der Wirtschaft werde man die Betreuung für weitere Berufsgruppen ausweiten. Außerdem werden nun auch Siebtklässler aufgenommen und damit ein Jahrgang mehr als bislang.
Die Lage bei den Hochschulen
Hochschulen sollen ab dem 20. April den Vorlesungsbetrieb aufnehmen, aber zunächst nur mit digitalen Angeboten über das Internet. Präsenzveranstaltungen sind nur sehr eingeschränkt erlaubt, und zwar da, wo diese zwingend notwendig sind. Das gilt laut Ministerpräsident Kretschmann vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern, wo etwa in Laboren geforscht und gelehrt werde.
Welche Geschäfte dürfen ab wann öffnen?
Wie bisher bereits, sind unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen folgende Geschäfte geöffnet:
• Der Einzelhandel für Lebens mittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Apotheken, Sanitätshäuser, Dro gerien
• Tankstellen
• Banken und Sparkassen, Poststellen
• Reinigungen, Waschsalons
• Zeitungsverkauf
• Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
• Großhandel
• Handwerker- und Dienstleistungsbetriebe (mit Ausnahmen im Bereich der Körperpflege) können ihrer Tätigkeit, wie in den letzten Wochen, grundsätzlich weiter nachgehen.
Hier gibt es ab Montag Lockerungen
Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können ab dem 20. April wieder öffnen. Die Zahl ergebe sich laut Landesregierung aus der Bauverordnung. Alles mit mehr Quadratmetern seien schon qua Genehmigung große Einkaufszentren. Dieses Limit gilt nicht für Buch-, Fahrrad- und Autohändler, die ihre Geschäfte ebenfalls ab dem 20. April aufnehmen dürfen. Frisöre können ab dem 4. Mai arbeiten, wenn sie bestimmte Hygieneregeln einhalten. Auch die Geschäfte müssen mit geeigneten Maßnahmen verhindern, dass zu viele Kunden auf einmal einkaufen.
Was bleibt weiterhin geschlossen?
Keine Lockerungen soll es auf unbestimmte Zeit für folgende Einrichtungen geben.
• Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wird allerdings um Eisdielen und Cafés erweitert.
•Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
• Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• Spielplätze
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
Erlaubt ist aber der Außer-HausVerkauf für Eisdielen und Cafés.
Wie sieht es mit Großveranstaltungen und Gottesdiensten aus?
In Baden-Württemberg ändert sich bezüglich des Veranstaltungsverbots bis zum 3. Mai 2020 zunächst nichts. Sämtliche Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausnahmen gibt es nur, wenn sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, beispielsweise Gerichtstermine.
Gottesdienste bleiben zunächst ebenfalls verboten. Ministerpräsident Kretschmann betont jedoch, man sei dabei, schnellstmöglich Lösungen zu finden, um unter Einhaltung von Hygienevorschriften Gottesdienste wieder zu erlauben.
Öffnen Museen, botanische Gärten und Zoos wieder?
Zunächst nicht. Auch das wird wie alle anderen Maßnahmen aber im 14Tagesrhythmus überprüft.