Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Versuchter Mord: Anklage gegen 83-Jährigen
Mann soll 64-Jährige mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben
- Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat Anklage gegen einen 83-Jährigen aus Bad Saulgau wegen versuchten Mords in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Mann soll am 21. Januar eine 64-Jährige mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Der Fall kommt vor das Landgericht Ravensburg.
Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 83-Jährigen und der 64Jährigen kam es am 21. Januar in einem Wohnhaus in der Bad Saulgauer Innenstadt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Ravensburg wurden Hausbewohner gegen 14.40 Uhr durch Hilferufe auf die Verletzte aufmerksam gemacht. Sie fanden die Frau stark blutend im Kellergeschoss des Mehrfamilienhauses an der Blauwstraße und verständigten Polizei und Rettungsdienst. Neben der Frau stand der 83-jährige mutmaßliche Täter, der beim Eintreffen der Polizei ein Messer in der Hand hielt.
Die ersten Versuche der Polizisten, dem Mann das Messer abzunehmen, misslangen. Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray ließ der Tatverdächtige das Messer fallen und konnte von der Polizei überwältigt werden. Nach dieser tätlichen Auseinandersetzung wurde die Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“Bad Saulgau bestätigte Staatsanwältin Tanja Krämer, dass auch der 83-Jährige erhebliche Verletzungen aufwies und mehrere Tage im Krankenhaus lag. Nach SZ-Informationen soll der Mann erst mehrmals mit dem Messer auf die Frau eingestochen haben, bevor er sich selbst damit absichtlich verletzt hatte. Möglicherweise soll er versucht haben, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Deshalb war eine Befragung der beiden an der Auseinandersetzung Beteiligten äußerst schwierig. Der 83-Jährige sitzt – nachdem es ihm gesundheitlich wieder besser ging – seit 28. Januar in Untersuchungshaft. Der Anklage versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung liegen laut Tanja Krämer die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke zugrunde.
Die Tat am hellichten Tag des 21. Januar hatte aufgrund des großen Polizeiaufgebots und der zahlreichen Streifenwagen für Aufsehen gesorgt. Zeugen der Auseinandersetzung waren unter anderem die zur Hilfe eilenden Hausbewohner, die offenbar selbst traumatisiert waren und von Notfallseelsorgern betreut werden mussten. Offen ist auch der Beziehungsstatus des 83-Jährigen und der 64-Jährigen. Nach SZ-Informationen sollen die beiden nach dem Ende ihrer Beziehung getrennt in zwei verschiedenen Wohnungen im Haus gewohnt haben. Der Fall wird vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt. Der Termin für den Prozessauftakt steht noch nicht fest.