Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Klare Regeln für Gottesdienste
Heilige Messe kann wieder gefeiert werden – Besucher müssen sich anmelden
(sz) - Nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, kann nun insbesondere die heilige Messe wieder gemeinsam gefeiert werden. Dabei ist die Kirche natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Deshalb werden die gottesdienstlichen Versammlungen so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus maximal vermieden wird.
Wie kann angesichts der momentanen Situation und damit einer nur begrenzten Zahl von Gottesdienstteilnehmern ein Zugang in die Kirchenräume geordnet vor sich gehen? Das Schutzkonzept der Diözese macht deutlich, dass es sich keineswegs um wie bisher übliche öffentliche Gottesdienste handelt. Die Eucharistie kann nur mit einem überschaubaren Kreis von Gläubigen gefeiert werden. Auf der Grundlage des Schutzkonzepts wurde folgendes festgelegt:
Allgemeine Regeln zur Feier von Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten:
und nach der Taufe dürfen vor der Kirche keine Ansammlungen stattfinden.
Das Sakrament der Versöhnung (Beichte) kann unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften gespendet werden. Die Beichte im Beichtstuhl ist weiterhin ausgeschlossen. Es sollen gut belüftete Räume gewählt werden, in denen der Mindestabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Es müssen Schutzmasken getragen werden. Die Beichte am Telefon ist nicht möglich. In dieser Krisenzeit ist das Oratorium in der Antoniuskirche in Bad Saulgau der geeignete Ort für die Beichte. Die Wartenden werden gebeten, im Kirchenschiff der Antoniuskirche zu warten.
Für Krankensalbungen und Krankenkommunion steht das pastorale Personal auch in der Krise an der Seite der Kranken und Sterbenden. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (in lebensbedrohlicher Situation) bringen wir unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen die Kommunion und die Priesterspenden selbstverständlich in solch einer Situation auch die Krankensalbung.
Es empfiehlt sich, aufgrund des Festcharakters und in der Regel größeren Anzahl von Mitfeiernden nach wie vor, kirchliche Trauungen zu verschieben. Werden Trauungen gefeiert, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste. Vor und nach der Trauung dürfen keine Ansammlungen vor den Kirchen stattfinden.
Beisetzungen können ab sofort mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden.
Trauergottesdienste/Requien können in gleichem Rahmen gefeiert werden wie andere Gottesdienste.
Kindergottesdienste (Kinderkirchen) sind noch nicht möglich, da sich die erforderlichen Abstandsregeln nicht einhalten lassen.
Weitere Informationen und Anmeldungen sind möglich unter Telefon 07581/48 93 10, E-Mail stjohannes.badsaulgau@drs.de. Informationen von den Ortsteilen gibt es bei den jeweiligen Kirchengemeinden.