Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Zuzug in der Martin-Staud-Straße
(sz) - Die Stadt muss neun weitere Personen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Martin-Staud-Straße in Bad Saulgau unterbringen. Es ist aber möglich, die zusätzlichen Bewohner in der Regel im Familienverbund oder in Einzelzimmern unterzubringen. Das teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage von Gerlinde Frühbauer (SPD) mit. Nur einmal kommt es zu einer Belegung in einem Doppelzimmer mit einem Bewohner, der dort schon länger wohnt.
Die neun zugewiesenen Personen sind vor kurzem in Bad Saulgau eingetroffen. Es handelt sich um Menschen, die bereits seit längerer Zeit in der Gemeinschaftsunterkunft des Kreises untergebracht und noch länger in Deutschland sind. Dazu gehört eine vierköpfige Familie mit Kindern im Alter von zwei Jahren und acht Monaten. Sie wohnen vorerst in einem Zimmer. Zwei Brüder sind ebenfalls in einem Zimmer untergebracht, eine weitere Person erhält ein Einzelzimmer. Spezielle Vorschriften in Zeiten der CoronaPandemie über die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sind laut Stadtverwaltung nicht vorhanden, was auch durch die Untere Aufnahmebehörde im Landratsamt bestätigt wurde. Die Stadt hat für die Martin-Staud-Straße aber einen Hygieneplan erstellt. Aushänge, die über Mindestabstand Hygieneregeln informieren, sind sowohl schriftlich als auch bildlich dargestellt. Die schriftlichen Hinweise gibt es in diversen Sprachen, darunter arabisch und englisch