Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Vater soll eigenen Sohn missbraucht haben
Dem Ostracher werden 43 Taten vorgeworfen – sogar im Haus der Schwiegereltern
- Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg muss sich ein Familienvater aus Ostrach verantworten. Die Anklage lautet unter anderem auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen – in diesem Fall der eigene Sohn - und Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 43 Fällen. Das Kind war zu Beginn der Taten vier Jahre alt. Zur Festnahme des Mannes kam es nach intensiven Ermittlungen im Zusammenhang mit dem großen Missbrauchskomplex in Münster/Nordrhein-Westfalen.
Über eine halbe Stunde lang verlas die Staatsanwältin die umfangreiche Anklageschrift. Die Taten, die dem 1981 in Überlingen geborenen Mann vorgeworfen werden, sind sexuelle Handlungen an seinem 2014 geborenen Sohn, begonnen im Jahr 2018. Begangen worden sein sollen die meisten Taten im Wohn- und Kinderzimmer der eigenen Wohnung in Ostrach. Weitere Taten soll es im Auto des Angeklagten sowie im Haus der Schwiegereltern, die im Bodenseekreis wohnen, gegeben haben. Den Missbrauch soll der Mann gefilmt und fotografiert haben. Das Bildmaterial hat er dann an andere Männer geschickt. Über eine Chatfunktion in einem Messenger Dienst erfolgte die Kommunikation. Gegen die anderen Männer ermittelt die Staatsanwaltschaft gesondert.
Aufgrund des ausgewerteten Bildmaterials war die Anklage sehr detailliert, selbst die Farbe der Unterhose oder das Muster des Schlafanzuges des Kindes war beschrieben, dazu eine ausführliche Schilderung jeder einzelnen der 43 vorgeworfenen Taten. Zu Beginn der Anklageverlesung zeigte der Angeklagte keinerlei Regung, später arbeitete es dann doch in seinen Gesichtszügen.
Am ersten Verhandlungstag kam es nur zur Anklageverlesung. Unter anderem auch deswegen, weil sich der Pflichtverteidiger bisher nur einmal mit dem Angeklagten austauschen konnte, um die Verhandlungsstrategie zu besprechen. In Corona Zeiten sind Besuche in der Justizvollzugsanstalt,
wo der Mann in Untersuchungshaft sitzt, nicht einfach zu bewerkstelligen. Trotzdem kündigte der Rechtsanwalt an, dass sich sein Mandant beim nächsten Verhandlungstermin eventuell geständig zeigt. Mit der Staatsanwaltschaft habe er schon im Vorfeld über eine mögliche Einlassung gesprochen, die dann zu einer schnellen Einigung führen könnte. Ursprünglich sind für den Prozess acht Verhandlungstage angesetzt.
Der Vorsitzende Richter Franz Bernhard verkündete am Schluss der Verhandlung, dass der Wahlverteidiger des Angeklagten mitgeteilt habe, nicht zum Prozess zu erscheinen. Der zweite Prozesstag beginnt am 19. April um 9.30 Uhr.