Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
So entwickelt sich die Corona-Lage
Infektionszahlen weiter hoch – Gammertingen und Meßkirch stark betroffen
(sz) - Die Infektionszahlen im Landkreis Sigmaringen liegen mit einem 7-Tages-Inzidenzwert von 169,7 weiterhin auf hohem Niveau. Das teilt das Landratsamt mit. Die Ansteckungen erfolgen im familiären und privaten Bereich und am Arbeitsplatz, auch in Schulen und Kindergärten treten wieder Infektionsfälle auf.
Aktuell besonders betroffen sind die Städte Meßkirch mit 61 und Gammertingen mit 78 infizierten Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden. In Meßkirch sind keine größeren Ausbruchsgeschehen abgrenzbar, die Zahl der Neuinfektionen stieg langsam an. Anders ist die Lage in Gammertingen, dort hängt der rasche Anstieg mit zwei größeren Ausbruchsgeschehen zusammen, eines im familiären und eines im betrieblichen Bereich.
Im betrieblichen Bereich wurden die Infektionsschutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt in Sigmaringen intensiviert und umfassen unter anderem serielle Testungen der Mitarbeiter. Wegen mehrerer aktueller Infektionsfälle mit Zusammenhang zum Kindergarten in Feldhausen muss dieser vorübergehend geschlossen bleiben.
Aktuell geltende folgende Regelungen zum Infektionsschutz durch die neue Corona-Verordnung des Landes: Aufgrund des landesweit deutlich gestiegenen Inzidenzwertes hatte das Land Baden-Württemberg am Wochenende seine Corona-Verordnung mit Blick auf die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene erneut angepasst.
Im Landkreis Sigmaringen liegt die Inzidenz seit dem 12. März ununterbrochen über der Marke von 100. In der Folge hat das Gesundheitsamt zeitnah die „Notbremse“gezogen und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung angeordnet. Des Weiteren wurden vor Ostern noch flankierend öffentliche Kinderspielplätze, Bolzplätze und Grillstellen im Landkreis geschlossen und die Teilnehmerzahl bei religiösen Veranstaltungen weiter reglementiert.
Ergänzend zu den bisherigen Regelungen müssen nun beispielsweise auch Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Wer zum Friseur möchte, braucht den Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Private Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person und deren Kinder unter 14 Jahren zulässig.
Die Regelungen etwa zur Schließung von Spielplätzen und die weitergehende Reglementierung der Besucherzahlen bei religiösen Veranstaltungen laufen am 25. April aus und werden, so das Landratsamt, nicht weiter verlängert. „Wir haben jetzt eine andere Ausgangslage und die Maßnahmen haben in ihrer Gesamtheit Wirkung gezeigt“, schreibt Fabian Oswald, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamts. Nachdem die Inzidenzwerte im Landkreis Sigmaringen vor Ostern noch deutlich über 200 lagen, seien diese zwischenzeitlich unter den Landesschnitt gesunken.
„Nun bleibt abzuwarten, wie die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes konkret aussehen werden“, schreibt der stellvertretende Landratsamtssprecher Fabian Oswald. „Sollten von Seiten des Bundes strengere Regelungen erlassen werden, gehen diese den landesrechtlichen Maßgaben vor.“