Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Ein Urteil nach einem tragischen Badeunfall sorgt für große Verunsicherung
Das Urteil des Amtsgerichts Schwalmstadt ist noch nicht rechtskräftig, über eine Revision hat das Landgericht Marburg noch nicht entschieden. Doch auch ohne abschließende richterliche Entscheidung schlägt das im Februar 2020 gesprochene Urteil bei Verbänden und bei Gemeinden mit Teichen und Weihern, die ohne Aufsicht auch zum Baden benutzt werden dürfen, hohe Wellen und erntet Kritik der kommunalen Verbände.
Im Sommer 2016 spielten drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren an einem 200 Jahre alten Dorfteich. Die Ermittler gehen davon aus, dass der fünfjährige Junge mit einem Kinderkescher am Wasser geangelt hatte und dabei ins Wasser fiel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit waren die beiden älteren Geschwister beim Versuch, den Bruder aus dem Wasser zu ziehen, an der steilen Böschung abgerutscht und ebenfalls ins Wasser gefallen. Alle drei Kinder starben in dem Teich, der an der Unfallstelle zwei Meter tief war. Eine wichtige Rolle für die strafrechtlichen Folgen spielte die Frage, ob der Teich als Freizeiteinrichtung oder in seiner zweiten Funktion als Löschteich zu werten ist. Für die Sicherung eines Löschteichs gibt es eine DIN, nach der dieser mit einer Umzäunung auszustatten ist.
Eine ähnlich unklare rechtliche Lage befürchtet die Stadtverwaltung, falls der Steg bestehen bleibt. Damit könnte der Wagenhauser Weiher als „Naturbad“mit erheblich höheren Aufsichtsvorgaben für die Stadt gelten mit den entsprechenden Folgen beim Haftungsrisiko. (rum)